Marley Spoon AG: Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Marley Spoon AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Marley Spoon AG mit Sitz in Berlin (die „Gesellschaft“) am 29. Januar 2020 (die „Außerordentliche Hauptversammlung“) hat den Vorstand unter TOP 1 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2020 (einschließlich) zwei Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 2.651.892,62 und USD 124.594,88 gegen Sacheinlage an die USV Marley Spoon A, LLC („USV MS A“) und an die USV Marley Spoon B, LLC („USV MS B“) auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Bedienung der Wandelschuldverschreibungen hat die Außerordentliche Hauptversammlung ein bedingtes Kapital 2020/I („Bedingtes Kapital 2020/I“) und eine Ermächtigung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2020/I („Genehmigtes Kapital 2020/I“) geschaffen.

Des Weiteren hat die Außerordentliche Hauptversammlung den Vorstand unter TOP 2 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2020 (einschließlich) eine weitere Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 4.047.250,00 gegen Sacheinlage an die W23 Investments Pty Limited (im Folgenden „Woolworths“) auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Bedienung dieser Wandelschuldverschreibung hat die Außerordentliche Hauptversammlung eine Ermächtigung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020/I geschaffen.

Des Weiteren hat die Außerordentliche Hauptversammlung den Vorstand unter TOP 4 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. April 2020 (einschließlich) eine Optionsanleihe im Nennbetrag von EUR 5.000,00 mit einem abtrennbaren Optionsschein mit dem Recht, Aktien der Gesellschaft zu zeichnen, an Venture Lending & Leasing VIII, LLC (im Folgenden „VLL8“) und eine Optionsanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 5.000,00 mit einem abtrennbaren Optionsschein mit dem Recht, Aktien der Gesellschaft zu zeichnen, an Venture Lending & Leasing IX, LLC (im Folgenden „VLL9“) auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Bedienung der Optionsscheine hat die Außerordentliche Hauptversammlung ein genehmigtes Kapital 2020/II („Genehmigtes Kapital 2020/II“) geschaffen.

Die Niederschrift über die Außerordentliche Hauptversammlung mit den Ermächtigungsbeschlüssen zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und der Ausgabe von Optionsanleihen mit abtrennbarem Optionsschein und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/I, des Genehmigten Kapitals 2020/I und des Genehmigten Kapitals 2020/II sowie die entsprechenden Satzungsänderungen wurden beim Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 195994) hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2020/I, das Genehmigte Kapital 2020/I und das Genehmigte Kapital 2020/II wurden am 19. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Auf Grundlage eines Beschlusses vom 26. Februar 2020 hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26. Februar 2020, von der Ermächtigung unter TOP 1 der Außerordentlichen Hauptversammlung Gebrauch gemacht und am 26. Februar 2020 eine Wandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage an die USV MS A ausgegeben und eine Wandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage an die USV MS B ausgegeben. Die an die USV MS A ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von USD 2.651.892,62 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts 8.044 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 8.044,00 zu beziehen. Die an die USV MS B ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von USD 124.594,88 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts 377 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 377,00 zu beziehen.

Auf Grundlage eines weiteren Beschlusses vom 26. Februar 2020 hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26. Februar 2020, von der Ermächtigung unter TOP 2 der Außerordentlichen Hauptversammlung Gebrauch gemacht und am 28. Februar 2020 eine Wandelschuldverschreibung gegen Sacheinlage an Woolworths ausgegeben. Die an Woolworths ausgegebene Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von AUD 4.047.250,00 berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Wandlungsrechts maximal bis zu 13.490 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von maximal bis zu EUR 13.490,00 zu beziehen.

Auf Grundlage eines weiteren Beschlusses vom 26. Februar 2020 hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26. Februar 2020, von der Ermächtigung unter TOP 4 der Außerordentlichen Hauptversammlung Gebrauch gemacht und am 26. Februar 2020 zwei Optionsanleihen mit jeweils einem abtrennbaren Optionsschein ausgegeben. Der an VLL8 ausgegebene Optionsschein, der von der Optionsanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 5.000,00 abtrennbar ist, berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Optionsscheins bis zu, vorbehaltlich bestimmter Anpassungen, 5.643 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 5.643,00 zu beziehen. Der an VLL9 ausgegebene Optionsschein, der von der Optionsanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 5.000,00 abtrennbar ist, berechtigt ihren Inhaber, bei Ausübung des Optionsscheins bis zu, vorbehaltlich bestimmter Anpassungen, 5.643 Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 5.643,00 zu beziehen.

Die Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Ausgabe der drei Wandelschuldverschreibungen und der beiden Optionsanleihen mit jeweils einem abtrennbaren Optionsschein sowie die Erklärung über deren Ausgabe wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 195994) hinterlegt.

 

Berlin, im März 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.