MARNA Beteiligungen AGHeidelbergISIN: DE000A0H1GY2
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das zum 31. Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter
veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG |
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Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat haben entsprechend § 162 AktG einen Vergütungsbericht für
veröffentlicht. Der Vergütungsbericht lautet wie folgt: „1. Einleitung Im nachfolgenden Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 werden die Vergütungen Der vorliegende Vergütungsbericht wurde gemeinsam vom Vorstand und vom Aufsichtsrat 2. Rückblick auf das Geschäftsjahr Der Fokus der MARNA lag auch im Geschäftsjahr 2021 darauf, als Beteiligungsgesellschaft Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Vorstände der MARNA Beteiligungen AG waren im Geschäftsjahr 2021: – Herr Hansjörg Plaggemars (bis 28. Januar 2021) – Herr Rolf Birkert (ab 28. Januar 2021) Der Vorstand Herr Birkert ist aktuell bis zum 31. Dezember 2022 bestellt. Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2021: – Herr Dr. Burkhard Schäfer (Vorsitzender) – Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller – Herr Mathias Schmid Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 3. Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder Nach § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft Der Aufsichtsrat der MARNA beschloss am 22. April 2021 mit Wirkung zum 1. Mai 2021 3.1 Grundlagen und Zielsetzung Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder 3.2 Verfahren Der Aufsichtsrat setzt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in Einklang Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung Das Vergütungssystem wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Bei jeder wesentlichen 3.3 Erläuterungen zur Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat kann im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils für das bevorstehende Bei der Beurteilung wird sowohl die Vergütungsstruktur als auch die Höhe der Vergütung Bei der vertikalen Angemessenheit wird unternehmensintern die Relation der Vergütung 3.4 Bestandteile des Vergütungssystems Die Vergütung des Vorstandsmitglieds besteht aus einer festen, monatlich zahlbaren Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen sind in der erfolgsunabhängigen Festvergütung Für den Fall, dass keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten vereinbart Feste Vergütungsbestandteile (Festvergütung sowie Sachbezüge und Nebenleistungen): Variable Vergütungsbestandteile (Bonus): 33 1/3% Die einzelnen Vergütungskomponenten setzen sich wie folgt zusammen: 1. Erfolgsunabhängige Komponenten 1.1 Jahresfestgehalt Das Jahresfestgehalt ist eine auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogene Barvergütung, 1.2 Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen können insbesondere Sachleistungen wie Dienstwagen, 1.3 Betriebliche Altersversorgung Diese ist derzeit nicht vorgesehen. 2 Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten (Bonus) Die Ziele für die Gewährung des Bonus sollen sich vornehmlich am wirtschaftlichen Eine anteilige Zielerreichung kann vorgesehen werden. Der Zeitraum für die Zielerreichung 3.5 Festlegung der Maximalvergütung Nach § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist es erforderlich, in dem Vorstandsvergütungssystem Die künftige Vergütungsstruktur soll für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung 3.6 Zielvergütung der (gegenwärtigen und früheren) Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr Zwischen der MARNA und Herrn Birkert besteht derzeit kein Dienstvertrag. Er erhält Abweichungen vom Vergütungssystem lagen im Geschäftsjahr 2021 nicht vor. Frühere Vorstandsmitglieder, die nicht im Geschäftsjahr 2021 bestellt waren, haben 3.7 Laufzeit der Dienstverträge und Kündigungsfristen Die jeweiligen Dienstverträge enden mit dem Ausscheiden des Vorstandsmitglieds aus 4. Vergütungssystem für den Aufsichtsrat Nach § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle Der Aufsichtsrat hat entschieden, die Vergütung des Aufsichtsrates gemäß den neuen 4.1 Grundlagen und Zielsetzung Die Vergütung des Aufsichtsrates wird gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft von Das Vergütungssystem trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratsvergütung, die für die Tätigkeit gewährt Die Höhe der Vergütung wird von der Hauptversammlung festgelegt. Für Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Die Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung fällig, die den Jahresabschluss 4.2 Vergütung des Aufsichtsrats Letztmalig beschloss die Hauptversammlung vom 23. November 2021 in Bestätigung des Aufsichtsratsmitgliedern werden die bei der Erfüllung ihrer Pflichten entstandenen Als Aufsichtsratsvergütungen wurden zum 31. Dezember 2021 folgende Vergütungen zzgl.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr TEUR 5. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung Die MARNA firmierte bis zum 17. Juli 2018 als Marenave Schiffahrts AG, Hamburg. Deren Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses abgebildet. Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr Die jeweiligen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enden seit der Bestellung von Im relevanten Zeitraum haben keine weiteren früheren Vorstandsmitglieder eine Vergütung Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich, I. Ertragsentwicklung
* Gesellschaft noch firmierend unter Marenave Schifffahrtsgesellschaft AG; GJ 2017 II. Durchschnittliche Vergütung des Arbeitnehmers
* Für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 liegen keine genauen Angaben über die Höhe des III. Vorstandsvergütung
* Mit Herrn Plaggemars wurde für 2018 die Zahlung einer Vergütung in Höhe TEUR 3,5 ** Mit Herrn Rolf Birkert ist kein Dienstvertrag geschlossen. Herr Rolf Birkert erhält *** Herr Ole Daus-Petersen wurde mit AR Beschluss vom 16.11.2017 mit sofortiger Wirkung **** Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung vom 17.12.2018 u.a. mit dem Verzicht auf variable IV. Aufsichtsratsvergütung1
1 Bei Berechnung der Aufsichtsratsvergütung wird nicht zwischen einem stellvertretenden 2 Vergütung des Aufsichtsrats in 2017 gemäß der zu Beginn des Geschäftsjahres gültigen 3 Für die Vergütung des Aufsichtsrats maßgebliche HV-Beschlüsse vom 15.09.2017 und 4 Für die Vergütung des Aufsichtsrats maßgeblicher HV-Beschluss vom 05.06.2018, der 5 Für die Vergütung des Aufsichtsrats maßgeblicher HV-Beschluss vom 23.11.2021, der 6. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 1 AktG
7. Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 2 AktG Angaben hierzu entfallen, da diese Sachverhalte im Geschäftsjahr 2021 nicht vorlagen.“ Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gem. § 120a Abs. 5 AktG nicht |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, |
II. Weitere Angaben und Hinweise
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR |
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
a) |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die MARNA Beteiligungen AG Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 21. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: MARNA Beteiligungen AG Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und |
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b) |
Bild- und Tonübertragung im Internet Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege
zugänglich gemacht. Zum Abruf dieser Bild- und Tonübertragung sind die zur Hauptversammlung In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen |
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c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich bereits abgegebener Briefwahlstimmen
ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat die zuletzt eingegangene Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne |
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d) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Alternativ können Aktionäre ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, wie z. B. ein Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht
zum Download zur Verfügung. Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen MARNA Beteiligungen AG Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht |
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Rechte der Aktionäre |
a) |
Ergänzung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 GesRuaCOVBekG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten, wobei jedem MARNA Beteiligungen AG Der oder die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG nachzuweisen, |
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von MARNA Beteiligungen AG Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 13. Juni 2022, 24:00 Uhr („Gegenantragsfrist“), unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge |
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c) |
Frage- und Auskunftsrecht des Aktionärs, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des GesRuaCOVBekG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege
zu beantworten. Der Vorstand bittet die angemeldeten Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs
einzureichen. Während der virtuellen Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, Fragen mündlich oder |
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d) |
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245
erklärt werden. Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, |
4. |
Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
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5. |
Internetseite der Gesellschaft Weitere Informationen sowie die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
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Informationen zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des MARNA Beteiligungen AG Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde |
Heidelberg, im Mai 2022
MARNA Beteiligungen AG
Der Vorstand