Marquard & Bahls Aktiengesellschaft
Hamburg
Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG
Die Marquard & Bahls Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg,
HRB 51271) ist Alleingesellschafterin der M&B Immobilien Service GmbH mit Sitz in
Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 134427). Es ist beabsichtigt, die M&B Immobilien
Service GmbH gemäß § 2 Nr. 1 UmwG auf die Marquard & Bahls Aktiengesellschaft im Wege
Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Marquard & Bahls
Aktiengesellschaft eingereicht.
Der Verschmelzungsvertrag wurde am 5. April 2022 abgeschlossenen.
Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Marquard & Bahls Aktiengesellschaft ist gemäß
§ 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Marquard & Bahls Aktiengesellschaft,
deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62
Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung
zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre
ausdrücklich hin.
Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden der M&B Immobilien Service GmbH
ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Marquard & Bahls Aktiengesellschaft
alle Geschäftsanteile der M&B Immobilien Service GmbH gehören.
In den Geschäftsräumen der Marquard & Bahls Aktiengesellschaft in der Koreastraße
7, 20457 Hamburg, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse
und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Marquard & Bahls Aktiengesellschaft
und der M&B Immobilien Service GmbH zu Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.
Hamburg, den 11. Mai 2022
Marquard & Bahls Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Olaf Schulz Mark Garrett
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