Maswer AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Maswer AG
Rüsselsheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung zur Hauptversammlung 16.07.2019

Maswer AG

Rüsselsheim

Einberufung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit berufen wir zur ordentlichen Hauptversammlung der Maswer AG für den

09. August 2019 um 14:30 Uhr

(bis voraussichtlich 15:30 Uhr) ein. Die Sitzung wird in den Räumlichkeiten der
Maswer AG in der

Stahlstraße 34 in
65428 Rüsselsheim

stattfinden.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder

Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Es wird vorgeschlagen, für die neue Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, d.h. für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 09. August 2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet, nachstehende Aktionärsvertreter zu wählen:

Dr. Henning Hönsch, Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Potsdam

Dr. Jonas Moßler, Geschäftsführer, wohnhaft in Ilvesheim

Christian Michael Breig, Personalberater, wohnhaft in Mühltal

Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Henning Hönsch als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

TOP 5

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gem. §13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft kann den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit von der Hauptversammlung eine Vergütung bewilligt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält ein Sitzungsgeld pro tatsächlich abgehaltener Präsenzsitzung in Höhe von 1.000,00 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende in Höhe von 2.000,00 Euro. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied nicht an einer Sitzung teil, entfällt der Vergütungsanspruch entsprechend.

 

Rüsselheim, den 04.07.2019

Maswer AG

Der Vorstand

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