MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft – Erwerb eigener Aktien

Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapierkennnummer 604400 – ISIN DE0006044001
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft, Berlin, hat am 8. Juli 2015 den Vorstand nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 01. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung ermächtigt, bis zum 07. Juli 2020 eigene Aktien der Gesellschaft, auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts, zu erwerben und die so erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft verwiesen, der am 01. Juni 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Berlin, im Juli 2015

Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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