MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Vereinbarung von Bezugs- und Einziehungsrechten

Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft

Berlin

Wertpapierkennnummer 604400 – ISIN DE0006044001

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Vereinbarung von Bezugs- und Einziehungsrechten

Die Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft, Berlin, hat am 8. Juli 2015 beschlossen, die aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juli 2011 bestehende Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 26.212.500,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen, mit Wirkung ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft aufzuheben und durch die nachfolgend zusammengefasste Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 07. Juli 2020 um insgesamt bis zu 26.212.500,00 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 26.212.500 neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

(1)

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;

(2)

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;

(3)

soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Maternus-Kliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;

(4)

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Daneben wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft verwiesen, der am 01. Juni 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2015/I wurden nebst jeweiligen Satzungsänderungen am 14. August 2015 unter HRB 116784 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen.

 

Berlin, im August 2015

Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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