Matica Technologies AG – Berichtigung der Veröffentlichung vom 8. März 2022

Berichtigung der Veröffentlichung vom 08.03.2022

 

Matica Technologies AG

München

WKN: A0JELZ /​ ISIN: DE000A0JELZ5

Berichtigung der Veröffentlichung vom 8. März 2022

Sehr geehrte Aktionäre,

bitte betrachten Sie die Veröffentlichung vom 8. März 2022 als gegenstandslos. Es
wurde irrtümlich eine Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
am 18. März 2022 bekannt gemacht. Richtigerweise handelte es sich um den folgenden
Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 4 (Wahl des Abschlussprüfers):

Antrag von Aktionären gemäß § 127 AktG
– Wahlvorschlag eines Abschlussprüfers –

Nach Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 18. März 2022 haben wir von der Aktionärin Matica Technologies Group SA, Lugano,
Schweiz, folgenden Wahlvorschlag erhalten:

Es wird vorgeschlagen, unter Tagesordnungspunkt 4 der ordentlichen Hauptversammlung
der Matica Technologies AG, München, am 18. März 2022 die Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer
Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses
der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Begründung:

Als Prüfer der Vorjahresabschlüsse ist die Ebner Stolz Partnerschaft mbB, München,
mit der Gesellschaft und dem Konzern vertraut und kann die Prüfungen zügig und kostengünstig
durchführen.“

Dieser Wahlvorschlag ist ordnungsgemäß auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht
und im elektronischen InvestorPortal hinterlegt.

 

München, im März 2022

Matica Technologies AG

Der Vorstand

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