Matica Technologies AG – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung

Matica Technologies AG

München

WKN: A0JELZ /​ ISIN: DE000A0JELZ5

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung

am Freitag, 18. März 2022, 10.00 Uhr

in München im Konferenzraum des Novotel Hotels, Arnulfstraße 57, 80636 München

Die Aktionärin Matica Technologies Group, Lugano, Schweiz, (nachfolgend: „Antragstellerin“)
hat ein Verlangen nach § 122 Abs. 2 AktG auf Ergänzung der Tagesordnung und Bekanntmachung
eines neuen Beschlussgegenstandes an die Gesellschaft gerichtet. Die Antragstellerin
hält mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Tagesordnung der auf den 18. März 2022 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger
am 24. Februar 2022 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung wird daher um das Ergänzungsverlangen
6 ergänzt, die im Nachfolgenden wörtlich wiedergegeben wird.

„TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Es wird vorgeschlagen, die Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, München, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der Gesellschaft
und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Begründung:

Als Prüfer der Vorjahresabschlüsse ist die Ebner Stolz Partnerschaft mbB, München,
mit der Gesellschaft und dem Konzern vertraut und kann die Prüfungen zügig und kostengünstig
durchführen.“

 

München, im März 2022

Matica Technologies AG

Der Vorstand

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