Matica Technologies AGMünchenWKN A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktGDer Vorstand der Matica Technologies AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung
Darüber hinaus haben die beiden Aktionäre eine positive Beschlussfeststellungsklage Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem
München, im April 2022
Matica Technologies AG Der Vorstand |
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Matica Technologies AG, München – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
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