MATRIKON Deutschland Aktiengesellschaft – Aufsichtsrat

MATRIKON Deutschland Aktiengesellschaft

Köln

Amtsgericht Köln, HRB 34121

Statusverfahren entsprechend § 97 Absatz 1 AktG betreffend den Wegfall des Aufsichtsrats der MATRIKON Deutschland Aktiengesellschaft

Die MATRIKON Deutschland Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34121, hat derzeit gemäß § 95 Satz 1 AktG einen Aufsichtsrat, der aus drei Mitgliedern besteht.

Es ist beabsichtigt, die MATIRKON Deutschland Aktiengesellschaft gemäß den §§ 190 ff., 238 ff. UmwG formwechselnd in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Beibehaltung des Sitzes und mit der neuen Firma MATRIKON Deutschland GmbH umzuwandeln.

Die Gesellschaft fällt weder in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes noch des Drittelbeteiligungsgesetzes, und beschäftigt insbesondere in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer. Auch der neue Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sieht keinen Aufsichtsrat mehr vor.

Der Vorstand der Gesellschaft ist daher der Ansicht, dass bei der künftigen MATRIKON Deutschland GmbH gemäß den für eine GmbH mit in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmern geltenden Vorschriften kein Aufsichtsrat zu errichten ist, und dass mit dem Wirksamwerden des Formwechsels durch seine Eintragung in das Handelsregister der bisherige Aufsichtsrat der Gesellschaft wegfallen wird.

Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass die Mandate der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder mit der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister enden, und dass nach dem Formwechsel kein neuer Aufsichtsrat bei der Gesellschaft gebildet wird, sofern nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger von Antragsberechtigten im Sinne des § 98 Absatz 2 AktG das nach § 98 Absatz 1 AktG zuständige Landgericht Köln angerufen wird.

 

Köln, im August 2015

MATRIKON Deutschland Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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