MAX21 AG: Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG

MAX21 AG

Weiterstadt

ISIN DE000A0D88T9
WKN A0D88T

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft
nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
durch Zusammenlegung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der MAX21 AG, Weiterstadt, hat am 29. Oktober 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.008.004,00, eingeteilt in 18.008.004 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, um EUR 15.435.432,00 auf EUR 2.572.572,00, eingeteilt in 2.572.572 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 7 : 1. Eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgt nicht.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils sieben (7) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer (1) konvertierten auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Spitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch sieben (7) teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 9397 am 20. November 2020, sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden nach dem Stand vom 3. Dezember 2020 (record-date) die alten Aktien von den Depotbanken im Verhältnis 7 : 1 zusammengelegt. Für je sieben (7) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie erhalten die Aktionäre der MAX21 AG eine (1) neue konvertierte nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A3H2135 / WKN A3H213). Soweit ein Aktionär einen nicht durch sieben (7) teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (DE000A3H2143 / WKN A3H214) eingebucht. Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsantrag voraus.

Die konvertierten Stückaktien der MAX21 AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der MAX21 AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum 1. Dezember 2020 nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstages. Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien wird am 2. Dezember 2020 an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Die Aktionäre der MAX21 AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2020 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (DE000A3H2143 / WKN A3H214) bemühen. Aktienspitzen, für die von den Aktionären keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt werden und die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der jeweiligen Depotbank mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der beteiligten Aktionäre verwertet.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein börslicher Handel der Aktienspitzen ist nicht vorgesehen.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

 

Weiterstadt, im November 2020

MAX21 AG

Der Vorstand

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