McKesson Europe AG – Hauptversammlung 2018

McKesson Europe AG

Stuttgart

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der McKesson Europe AG ein,
die am Donnerstag, dem 9. August 2018, 10:00 Uhr,
im ICS Internationales Congresszentrum Stuttgart, Messepiazza 1, Kongress-Saal C1.1.1, 70629 Stuttgart, stattfindet.

Inhalt

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2019 und 2020

5.

Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Teilnahme an der Hauptversammlung

Stimmrechtsvertretung

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Internetseite, zugänglich zu machende Unterlagen

Hinweis zum Datenschutz

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der McKesson Europe AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die McKesson Europe AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (1. April 2017 bis 31. März 2018)

Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den geprüften Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für etwaige Zwischenfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2019 (1. April 2018 bis 31. März 2019) und 2020 (1. April 2019 bis 31. März 2020)

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte im Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen oder -berichte im Geschäftsjahr 2020 ab dem 1. April 2019 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen.

5.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Herren Paul C. Julian und James A. Beer haben ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 bzw. 26. Januar 2018 niedergelegt. Das Amtsgericht Stuttgart hat (i) als Nachfolgerin von Herrn Paul C. Julian mit Beschluss vom 15. Dezember 2017 Frau Kathy McElligott, Executive Vice President, Chief Information Officer und Chief Technology Officer der McKesson Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2017, und (ii) als Nachfolger von Herrn James A. Beer mit Beschluss vom 19. Januar 2018 Herrn Britt Vitalone, Executive Vice President, Chief Financial Officer der McKesson Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Wirkung ab dem 27. Januar 2018 als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Die gerichtlichen Bestellungen enden mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2018. Zudem endet mit Beendigung derselben Hauptversammlung auch die Amtszeit des durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2014 gewählten Aufsichtsratsmitglieds John H. Hammergren, so dass eine Wahl von insgesamt drei Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die sechs Anteilseignervertreter werden gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Frau Kathy McElligott, wohnhaft in Scottsdale, Vereinigte Staaten von Amerika, Executive Vice President, Chief Information Officer und Chief Technology Officer der McKesson Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika,

b)

Herrn Britt Vitalone, wohnhaft in Coleyville, Vereinigte Staaten von Amerika, Executive Vice President, Chief Financial Officer der McKesson Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika, und

c)

Herrn John H. Hammergren, wohnhaft in Wolfeboro, New Hampshire, Vereinigte Staaten von Amerika, Vorsitzender des Board of Directors, President und Chief Executive Officer der McKesson Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika,

als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2018 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 (1. April 2022 bis 31. März 2023) beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der McKesson Europe AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 der Satzung diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und sich bis Donnerstag, den 2. August 2018, 24:00 Uhr, angemeldet haben (maßgeblich ist der Zugang der Anmeldung).

Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann per Post, per Telefax oder per E-Mail unter der Anschrift

McKesson Europe AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

erfolgen.

Die Handelbarkeit der Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 3. August 2018 (00:00 Uhr) bis einschließlich 9. August 2018 (24:00 Uhr) erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 9. August 2018 verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 2. August 2018 (24:00 Uhr).

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister der McKesson Europe AG eingetragen sind und sich gemäß den oben genannten Teilnahmebedingungen angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Aktionäre können mit der Stimmrechtsausübung auch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen. In all diesen Fällen ist eine fristgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus den Informationen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden und der Eintrittskarte; dort finden Sie auch jeweils ein Formular für die Vollmachtserteilung.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126, 127 AktG)

Die Gesellschaft macht etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mckesson.eu/hauptversammlung zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung oder die Wahlvorschläge mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens am 25. Juli 2018, 24:00 Uhr, unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind:

McKesson Europe AG
Compliance and Corporate
Stockholmer Platz 1
70173 Stuttgart
E-Mail: corporate@mckesson.eu

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Internetseite, zugänglich zu machende Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.mckesson.eu/hauptversammlung zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 9. August 2018 zur Einsichtnahme ausliegen.

Hinweis zum Datenschutz

Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.mckesson.eu/mck-de/datenschutz/612.

 

Stuttgart, im Juni 2018

McKesson Europe AG

Der Vorstand

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