Media Pioneer Publishing AG Berlin – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Media Pioneer Publishing AG

Berlin

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB 217945 B

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der

am 27. Oktober 2022
um 10:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit, MESZ)

an Bord des Redaktionsschiffes „PioneerOne“ stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2022

ein. Das Redaktionsschiff ist für die komplette Dauer der Hauptversammlung an der Schiffsanlegestelle Schiffbauerdamm 12 in 10177 Berlin festgemacht und über diese Adresse zu erreichen.

Tagesordnung:

TOP 1

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Entsprechend § 172 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten und geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt hat und dieser damit festgestellt ist.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Bleibtreustraße 20, in 10623 Berlin zur Einsicht für unsere Aktionäre aus.

Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen, auf Wunsch gerne auch per E-Mail.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Alleinvorstand Ingo Rieper für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Tonio Bogdanski, Jan Bayer, Dr. Stephanie Caspar, Frank Dopheide, Britta Egetemeier, Andrea Steingart (bis 15. Oktober) und Dr. Jens Ehrhardt (ab 15. Oktober) für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB besteht für die Gesellschaft keine Prüfungspflicht nach § 316 Absatz 1 HGB. Der Aufsichtsrat regt vor diesem Hintergrund eine freiwillige Prüfung der Gesellschaft an und schlägt vor, die PANARES GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin, die Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Dies sind insbesondere der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021. Jeder Aktionär kann kostenlose Abschriften der vorgenannten Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung, die auf Wunsch gerne per E-Mail zugesandt werden, bei nachfolgender Stelle anfordern:

Elisabeth Beer
Tel: +491725146709
E-Mail: e.beer@mediapioneer.com
Bleibtreustraße 20, 10623 Berlin

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

1.

Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Media Pioneer Publishing AG eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 20. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Media Pioneer Publishing AG unter der Anschrift:

Media Pioneer Publishing AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den übersandten Unterlagen.

Nach Zugang der Anmeldung bei der Media Pioneer Publishing AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 20. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 27. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand 20. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 27. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ). Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung grundsätzlich verfügen, wobei Aktien nach der Satzung nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden können.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es einer rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 26. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), auch postalisch oder per E-Mail an die oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannte Anschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen, soweit die Anmeldung bis spätestens zum 20. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), erfolgt ist.

Die hierzu notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG)

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten:

Media Pioneer Publishing AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
antraege@linkmarketservices.de

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 12. Oktober 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei uns eingehen, werden – sofern sie zugänglich zu machen sind – einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in einer individuellen Mitteilung per E-Mail an die der Gesellschaft bekannte E-Mail-Adresse zugänglich gemacht.

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Hinweise zum Datenschutz

Der Schutz der Daten der Aktionäre/​ihrer Bevollmächtigten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre/​ihrer Bevollmächtigten übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

www.mediapioneer.com/​Datenschutz

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

Berlin, im September 2022

Media Pioneer Publishing AG

Der Vorstand

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