Medigene AG: Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2020 und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020/I

Medigene AG

Planegg, Ortsteil Martinsried

WKN: A1X3W0
ISIN: DE000A1X3W00

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- oder
Optionsschuldverschreibungen 2020 und
über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020/​I) und
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der Medigene AG vom 16. Dezember 2020 hat unter ihrem Tagesordnungspunkt 7 – unter gleichzeitiger Aufhebung des Hauptversammlungsbeschlusses der Gesellschaft vom 15. Mai 2018 (Tagesordnungspunkt 9 lit. b)) über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 2018 sowie des Bedingten Kapitals 2018/​II – beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Dezember 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (zusammenfassend „W/​O-Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 165.000.000,00 (in Worten: Euro einhundertfünfundsechzig Millionen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von W/​O-Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 9.825.000 (in Worten: neun Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 9.825.000,00 (in Worten: Euro neun Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) („Neue Aktien“) nach näherer Maßgabe der Wandelanleihe- oder Optionsbedingungen zu gewähren (Ermächtigung 2020). Die Ermächtigung 2020 kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Bei der Ausgabe von W/​O-Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen W/​O-Schuldverschreibungen einzuräumen. Die W/​O-Schuldverschreibungen sollen dann grundsätzlich von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die W/​O-Schuldverschreibungen von einer Gesellschaft, an der die Medigene AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, begeben, hat die Medigene AG die Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Medigene AG nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von W/​O-Schuldverschreibungen in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Medigene AG vom 16. Dezember 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 7 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 9.825.000,00 (in Worten: Euro neun Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 9.825.000 (in Worten: neun Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020/​I). Das Bedingte Kapital 2020/​I dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Dezember 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 lit. b) durch die Medigene AG oder durch Gesellschaften, an denen die Medigene AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben werden.

Die Ermächtigung zur Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen sowie die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/​I erfolgten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. November 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Medigene AG vom 16. Dezember 2020.

Die Ermächtigung zur Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung am 16. Dezember 2020 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Medigene AG zur Ausgabe der W/​O-Schuldverschreibungen wird beim Amtsgericht München, HRB 115761 hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2020/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Planegg/​Martinsried, im Dezember 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.