MediNavi AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

MediNavi AG

Frankfurt am Main

HRB 122483

WKN: A2NBYB /​ ISIN: DE000A2NBYB3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 11. April 2022, um 11.00
Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung findet nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend als „Covid-19-Gesetz“ bezeichnet)
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist der Sitz der
Gesellschaft, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.

Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.medinavi.de

abrufbar und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich in Kopie überlassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.

Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.medinavi.de

abrufbar und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich in Kopie überlassen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

7.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.medinavi.de

abrufbar und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich in Kopie überlassen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

10.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG
und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
seiner Amtszeit beschließt, wobei das Jahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird,

a)

Herrn Sascha Magsamen, Vorstand der PVM Private Values Media AG, Oestrich-Winkel,

b)

Herrn Brian Mertz, Unternehmer und Geschäftsführer der Stratega ApS, Kokkedall, Dänemark,
und

c)

Thomas Hedenstrøm, Unternehmer, Stockholm, Schweden,

als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen.

 
II.

Weitere Angaben zur Einberufung

Virtuelle Hauptversammlung

Die Hauptversammlung am auf der Grundlage des Covid-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit
zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der
elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können sich zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung
über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“
zuschalten. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten
teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

Aktionärsportal

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte
eine Zugangskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Zugangskarte
enthält unter anderem die Zugangsdaten, mit denen die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten das unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“
zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.

Das Aktionärsportal ist ab dem 1. April 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten geöffnet. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr Stimmrecht ausüben
und Widerspruch zu Protokoll erklären.

Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten
einloggen, die sie mit Ihrer Zugangskarte erhalten. Bitte beachten Sie auch die technischen
Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Voraussetzungen für Zuschaltung zu der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von
Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung
sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig,
um den Aktionären die Zuschaltung zu der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse

MediNavi AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 069 788 088 06 88
E-Mail: info@medinavi.de

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung – also bis zum Montag, dem 4. April
2022, 24.00 Uhr (MESZ) – zugehen.

Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat durch Vorlage eines in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz
durch das depotführende Institut zu erfolgen.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung – also
den 21. März 2022, 0.00 Uhr (MEZ) – beziehen und der Gesellschaft unter der vorstehend
für die Anmeldung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
– also bis zum Montag, dem 4. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) – zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Zugangskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen ausschließlich im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch
in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Zuschaltung zur virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft ausschließlich über das Aktionärsportal unter
der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“
übermittelt werden. Die Ausübung des Stimmrechts über das Aktionärsportal ist ab dem
1. April 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung am Montag,
dem 11. April 2022, möglich. Über das Aktionärsportal können während der Hauptversammlung
bis zum Beginn der Abstimmungen etwaig zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben
geändert oder widerrufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht
zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post
oder per E-Mail.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihre Stimmrechte
und weiteren Aktionärsrechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung
und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Wenn ein Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen
oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den
aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. In diesem Fall verlangen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen
Sie sich daher rechtzeitig mit den zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft oder der Widerruf der Vollmacht ist der Gesellschaft an folgende
Adresse zu übermitteln:

MediNavi AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 069 788 088 06 88
E-Mail: info@medinavi.de

Eine an die genannte Postadresse übersandte Vollmacht, ihr Nachweis oder Widerruf
sollten aus organisatorischen Gründen so rechtzeitig übersandt werden, dass diese
spätestens bis zum 10. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), eingegangen sind, damit sie noch
in der Hauptversammlung Berücksichtigung finden können.

Die Zuschaltung sowie die Ausübung von Aktionärsrechten über das Aktionärsportal durch
den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die
mit der Zugangskarte versendeten Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich.

Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an die oben genannte Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
noch möglich. Der Nachweis einer auf diesem Weg erteilten Bevollmächtigung kann gegenüber
der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z.B. Kopie oder Scan der
Vollmacht) an die oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Adressen für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse für die Anmeldung
zur Hauptversammlung an:

MediNavi AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 069 788 088 06 88
E-Mail: info@medinavi.de

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die nach § 126, § 127 AktG zugänglich zu machen
sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.

Fragerecht der Aktionäre

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 AktG nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung – also bis spätestens
9. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich per E-Mail an

info@medinavi.de

einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht
möglich.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen
zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Briefwahl oder über die Erteilung
von Vollmachten ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation
Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem Versammlungsleiter,
der die Niederschrift der Hauptversammlung erstellt, zu erklären. Entsprechende Erklärungen
können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“
zugängliche Aktionärsportal der Gesellschaft abgegeben werden. Hierfür ist im Aktionärsportal
die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

Auslage von Unterlagen

Vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an werden die nachfolgenden
Unterlagen in den Geschäftsräumen der MediNavi AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt
am Main, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten ausliegen:

Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorbezeichneten Unterlagen zugesandt.

Anforderungen bitten wir ausschließlich an die oben für Ergänzungsverlangen, Gegenanträge
und Wahlvorschläge genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

Die Unterlagen werden ferner während der virtuellen Hauptversammlung unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Aktie /​ Investoren“ sowie über
das unter dem Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“ zugängliche Aktionärsportal
der Gesellschaft abrufbar sein.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Zugangskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die MediNavi AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Sofern die MediNavi AG zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung einen Dienstleister
beauftragen sollte, erhält dieser von der MediNavi AG nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der MediNavi AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der MediNavi AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@medinavi.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

MediNavi AG
Hausener Weg 29
60489 Frankfurt am Main
Telefax: 069 788 088 06 88
E-Mail: info@medinavi.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und einen
Computer. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen.

Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung benötigen Sie ebenfalls
einen Computer sowie Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangskarte,
welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf
dieser Zugangskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich
im Aktionärsportal anmelden können.

Am 11. April 2022 können sich die angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
ab 10.00 Uhr (MESZ) unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“
durch Eingabe der Zugangsdaten zu der virtuellen Hauptversammlung schalten.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts ab
dem 1. April 2022 möglich.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen
erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Zugangskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen sowie eine detaillierte
Beschreibung der Nutzung des Aktionärsportals sind unter der Internetadresse

www.medinavi.de

unter der Rubrik „Investoren und Presse“, Unterpunkt „Virtuelle Hauptversammlung 2022“
abrufbar.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können über das
Aktionärsportal die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet
verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit
des internetgestützten Aktionärsportals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund
von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung
von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche
die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen
und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch
genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild-
und Tonübertragung sowie den Zugang zum Aktionärsportals und dessen generelle Verfügbarkeit
übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel
der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher
der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der
Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen
oder ganz einzustellen.

 

Frankfurt am Main, im März 2022

MediNavi AG

– Der Vorstand –

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