MEDION AG
Essen
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MEDION AG zu den Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” gemäß § 161 AktG
Die MEDION AG hat den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” in der Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017, seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung zum 23. November 2018 unverändert mit nachstehend erwähnten Abweichungen zu den Kodex-Ziffern 5.3.1, 5.3.2, 5.3.3 und 5.4.1 entsprochen.
Kodex-Ziffern 5.3.1/5.3.2/5.3.3
Der aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der MEDION AG bildet aufgrund der Größe des Aufsichtsrats keine Ausschüsse.
Kodex-Ziffer 5.4.1
Der Aufsichtsrat hat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. Die Eignung zur Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit hängt nach unserer Überzeugung insbesondere von den spezifischen Bedürfnissen der Gesellschaft und den individuellen Fähigkeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats ab.
Die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat halten wir nicht für sinnvoll, da der MEDION AG auch die besonderen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen ihrer Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen sollen.
Essen, 29. November 2019
MEDION AG
Für den Aufsichtsrat: Dr. Rudolf Stützle
Für den Vorstand: Gerd Brachmann
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