Medios AG, Hamburg – Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten / Schaffung eines Bedingten Kapitals (ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC)

Medios AG

Hamburg

ISIN DE000A1MMCC8 /​ WKN A1MMCC

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Medios AG („Gesellschaft“) hat am 21. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 13 einen Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen („Aktienoptionsplan 2022“) und Schaffung eines bedingten Kapitals („Bedingtes Kapital 2022/​II“) sowie die entsprechende Satzungsänderung gefasst.

I. Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 20. Juni 2027 (einschließlich) („Ermächtigungszeitraum“) bis zu 1.600.000 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 1.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Medios AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,00 („Aktie“) berechtigen, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen (Aktienoptionsplan 2022) auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

II. Schaffung eines Bedingten Kapitals

Zur Bedienung der Bezugsrechte wurde beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 1.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht ist („Bedingtes Kapital 2022/​II“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2022 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Optionen keine eigenen Aktien liefert. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2022 und die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022/​II ist in der am 12. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 13 angegeben.

Die entsprechende Änderung der Satzung durch Ergänzung eines neuen § 4 Abs. (9) wird zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg angemeldet.

 

Hamburg, im Juni 2022

Medios AG

Der Vorstand

 

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