Medios AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Medios AG

Hamburg

ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der Medios AG („Gesellschaft“) hat am 26. November 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom gleichen Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft („Genehmigtes Kapital 2018/I“) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung von EUR 16.084.991,00 um EUR 4.180.000,00 auf EUR 20.264.991,00 durch Ausgabe von 4.180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 gegen Sacheinlagen in Form sämtlicher Geschäftsanteile an der CRANACH-PHARMA GmbH zu erhöhen. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher Neuen Aktien zugelassen wurde die BMSH GmbH (Amtsgerichts Hamburg HRB 160389). Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 Satz 4, erster Spiegelstrich, der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Nach Durchführung wird die Kapitalerhöhung zum Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 70680) angemeldet.

 

Hamburg, im November 2020

Medios AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.