MEDIQON Group AG: Bekanntmachung über ein Bezugsangebot

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MEDIQON Group AG

Königstein im Taunus

Wertpapier-Kenn-Nummer 661 830
ISIN: DE0006618309

Bekanntmachung
über ein Bezugsangebot
an die Aktionäre der MEDIQON Group AG

Die Hauptversammlung der MEDIQON Group AG – im Folgenden: die „Gesellschaft“ genannt – hat am 30. Oktober 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 3.333.186,00 Euro um bis zu 6.666.372,00 Euro auf bis zu 9.999.558,00 Euro gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären wird das Bezugsrecht eingeräumt.

Der Vorstand hat am 22. Januar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gemäß dem genannten Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung von 3.333.186,00 Euro um bis zu 6.666.372,00 Euro auf bis zu 9.999.558,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 6.666.372 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je 1,00 Euro (im Folgenden die „neuen Aktien“ genannt) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären gemäß § 186 Absatz (5) AktG als mittelbares Bezugsrecht gewährt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde ausschließlich die BankM AG, Frankfurt am Main, zugelassen. Die neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Rahmen des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 1:2 angeboten, das heißt je eine Aktie der Gesellschaft berechtigt zum Bezug von zwei neuen Aktien. Der Bezugspreis für je eine neue Aktie ist vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats auf 4,00 Euro festgesetzt worden.

Bezugsberechtigung und Bezugsverhältnis

Bezugsberechtigt sind sämtliche bestehenden Aktien der Gesellschaft. Gemäß dem Bezugsverhältnis von 1:2 berechtigt eine alte Aktie zum Bezug von zwei neuen Aktien gegen Zahlung des genannten Bezugspreises.

Maßgeblich für die Zuteilung und Einbuchung der Bezugsrechte ist der Aktienbestand nach Buchungsschluss am 18. Februar 2021 („Record Date“). Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3H3LK4, WKN A3H3LK) werden am 19. Februar 2021 von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bei der die Aktien in Girosammelverwahrung gehalten werden, den Depotbanken zugebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der Aktionäre einzubuchen.

Die eingebuchten Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die neuen Aktien.

Vom 17. Februar 2021 an (ex Tag) werden die bestehenden Aktien „ex Bezugsrecht“ notiert.

Es wird ein Bezugsrechtshandel veranlasst. Der Bezugsrechtehandel wird am 19. Februar 2021 eröffnet und endet am 3. März 2021.

Privatplatzierung

Die Gesellschaft kann die neuen Aktien, für die innerhalb der Bezugsfrist das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, qualifizierten Investoren in der Bundesrepublik Deutschland und anderen ausgewählten Ländern (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien) zum Erwerb zum Bezugspreis anbieten („Privatplatzierung“). Die Privatplatzierung endet voraussichtlich am 8. März 2021.

Bezug der neuen Aktien

Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft durch die BankM AG, Mainzer Landstr. 61, 60329 Frankfurt am Main – im Folgenden die „BankM“ oder die „Bezugsstelle“ genannt – auf der Grundlage eines zwischen der BankM und der Gesellschaft geschlossenen Mandatsvertrags mittelbar zum Bezug angeboten. Die von den Aktionären bezogenen neuen Aktien werden dazu von der BankM – vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, insbesondere der im Abschnitt „Weitere Hinweise“ dieses Bezugsangebots genannten Bedingungen – zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 je neuer Aktie gezeichnet und übernommen mit der Verpflichtung, die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 1:2 gegen Zahlung des Bezugspreises zum Bezug anzubieten. Der Mandatsvertrag sieht keine Festübernahme der neuen Aktien durch die BankM vor.

Bezugsfrist und Bezugsstelle

Die Bezugsfrist beginnt am 19. Februar 2021, 0.00 Uhr, und endet am 5. März 2021, 24.00 Uhr. Bezugsrechte, die nicht fristgerecht ausgeübt werden, sowie etwaige nach dem Ablauf der Bezugsfrist verbleibende Bruchteile von Bezugsrechten verfallen ohne Ausgleich und werden wertlos ausgebucht.

Bezugsstelle ist die BankM AG, Mainzer Landstr. 61, 60329 Frankfurt am Main.

Die flatex Bank AG, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main, ist für die Bezugsstelle als abwickelnde Stelle – im Folgenden auch die „Abwicklungsstelle“ – tätig.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt 4,00 Euro und ist bei der Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 5. März 2021 (Datum der Gutschrift auf dem nachfolgenden Konto bei der Abwicklungsstelle) zu entrichten.

Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien (WKN 661 830 /​ ISIN DE0006618309) zur Vermeidung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung in der Zeit

vom 19. Februar 2021, 0.00 Uhr, und endet am 5. März 2021, 24.00 Uhr Uhr

über ihre jeweilige Depotbank bei der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der für die Bezugsstelle als Abwicklungsstelle tätigen flatex Bank AG aufzugeben und die Bezugspreise ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist unter Angabe des Verwendungszwecks „Bezug Kapitalerhöhung MEDIQON Group AG“ auf das folgende Konto bei der flatex Bank AG zu zahlen:

Konto: MEDIQON Group AG
Kontonummer: 9855028881
IBAN DE71 1013 0800 9855 0288 81
BIC BIWBDE33XXX
BLZ 101 308 00

Die rechtzeitige Buchung des Bezugspreises auf dem vorgenannten Bankkonto ist Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Die Bezugsrechte sind nach der Bezugsrechtsausübung auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 1155 der Abwicklungsstelle flatex Bank AG zu übertragen. Nachfristen werden nicht gewährt.

Festlegung des Betrags der Kapitalerhöhung

Nach dem Ablauf der Bezugsfrist und der Privatplatzierung wird der Vorstand der Gesellschaft mit der Zustimmung des Aufsichtsrates den endgültigen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der auszugebenden neuen Aktien festlegen. Das Ergebnis des Angebots wird mit dem Umfang der tatsächlich und rechtswirksam erfolgten Zeichnungen voraussichtlich am 8. März 2021 im Rahmen einer DGAP News sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mediqon-group.de/​unternehmen/​kapitalmassnahmen veröffentlicht.

Verbriefung, Lieferung und Notierung der neuen Aktien

Die neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, einbezogen. Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt im Girosammelverkehr durch Buchung auf dem Wertpapierdepot des Aktionärs. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Lieferung der neuen Aktien steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Weitere Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.

Mit der Lieferung der neuen Aktien kann voraussichtlich nicht vor KW 12 2021 gerechnet werden.

Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.

Es ist vorgesehen, dass die neuen Aktien mit dem Tag der Lieferung per Girosammelgutschrift in den Handel mit der ISIN und der WKN der bestehenden Aktien einbezogen werden.

Provisionen und Kosten

Für den Bezug der neuen Aktien können von den jeweiligen Depotbanken eine bankübliche Provision oder andere Kosten berechnet werden. Den Aktionären wird empfohlen, sich über Provisionen und Kosten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Provisionen und Kosten werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle erstattet.

Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird gemäß den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland, noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Weder die Bezugsrechte noch die neuen Aktien sind oder werden nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung – im Folgenden der „U.S. Securities Act“ genannt – registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan, Kanada oder Südafrika bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan, Kanada oder Südafrika übersandt und neue Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen möchten, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Wichtiger Hinweis

Den Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über den Erwerb, die Veräußerung oder die Ausübung von Bezugsrechten den Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 9. Februar 2021 (der „Wertpapierprospekt“) aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Der Wertpapierprospekt ist am 11. Februar 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.mediqon-group.de/unternehmen/kapitalmassnahmen/

veröffentlicht worden und ist dort abrufbar.

Weitere Hinweise

Das Bezugsangebot und die Zuteilung und Lieferung neuer Aktien stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die BankM AG ist berechtigt, vom Mandatsvertrag unter bestimmten Umstanden zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Zu diesen Umstanden zählt unter anderem eine nach Ansicht der BankM AG erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft, oder ein Ereignis, das nach Ansicht der BankM AG auf den Finanzmarkt, in dem die neuen Aktien zum Bezug angeboten und in die Notierung eingeführt werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat, oder eine bis zu einem bestimmten Stichtag ausgebliebene Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.

Im Falle eines Rücktritts vom oder einer Kündigung des Mandatsvertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister oder einer endgültigen Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung und Ausgabe der neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen werden die Zeichnungsaufträge der Aktionäre rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die BankM AG tritt in Bezug auf solche etwaigen bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten einen Verlust erleiden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister eingetragen wird.

Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrages durch die BankM AG oder einer Beendigung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird das Bezugsrecht der Aktionäre ohne Kompensation gegenstandslos. Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung des Mandatsvertrags bzw. eines Rücktritts durch die BankM AG die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bereits erfolgt ist oder eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollte, erwerben die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, die neuen Aktien zum Bezugspreis; ein Rücktritt der Aktionäre bzw. Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

 

Königstein im Taunus, im Februar 2021

MEDIQON Group AG

– Der Vorstand –

 

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