MEDIQON Group AG – Hauptversammlung 2020

MEDIQON Group AG

Königstein im Taunus

Wertpapier-Kenn-Nummer 661 830
ISIN: DE0006618309

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der MEDIQON Group AG lädt hiermit alle Aktionäre der Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung

der
MEDIQON Group AG mit Sitz in Königstein
– im Folgenden auch „Gesellschaft“ genannt –

ein, die am Freitag, dem 30. Oktober 2020, um 14.00 Uhr MEZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, stattfinden wird.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://mediqon-group.de/hauptversammlung

eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Herzog-Adolph-Straße 2, 61462 Königstein, zur Einsichtnahme aus und werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie über die Lage der Gesellschaft. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser somit bereits festgestellt ist.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

Der Vorstand und der Aufsichtsrat befürworten eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, um die künftige Finanzierung der Geschäftstätigkeit, insbesondere der Tochtergesellschaften, sicherzustellen und gegebenenfalls eine Optimierung der Kapitalstruktur zu erreichen. Die neuen Aktien sollen von der beauftragten Bank zu pari (Ausgabebetrag 1,00 Euro) übernommen und sodann den Aktionären zu einem Bezugspreis angeboten werden, der vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird. Der Bezugspreis und alle weiteren Einzelheiten der Aktienausgabe werden im Bezugsangebot bekannt gemacht, das ebenso wie der Wertpapierprospekt vor dem Beginn des öffentlichen Angebots der neuen Aktien veröffentlicht wird.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, wird von 3.333.186,00 Euro um bis zu 6.666.372,00 Euro auf bis zu 9.999.558,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 6.666.372 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je 1,00 Euro – im Folgenden: die „neuen Aktien“ – gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag in Höhe von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben.

b)

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt.

c)

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären gemäß § 186 Absatz (5) AktG als mittelbares Bezugsrecht gewährt. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wird ausschließlich die BankM AG, Frankfurt am Main, zugelassen. Die BankM AG wird neue Aktien im Umfang der Gesamtzahl der ausgeübten Bezugsrechte zeichnen und mit der Verpflichtung übernehmen,

(i)

die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 1:2 entsprechend den jeweils ausgeübten Bezugsrechten zum Bezug zu einem vom Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister entsprechend den jeweils ausgeübten Bezugsrechten zu liefern, und

(ii)

den Mehrerlös nach Abzug der vereinbarten Provision und der Kosten an die Gesellschaft auszukehren.

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene neue Aktien werden zum gleichen Bezugspreis institutionellen Anlegern im Wege einer Privatplatzierung angeboten.

d)

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens zwei (2) Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Die Kapitalerhöhung ist binnen einer Frist von sechs Monaten durchzuführen.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere auch den Bezugspreis für die neuen Aktien und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein.

f)

Der Aufsichtsrat ist gemäß § 15 der Satzung ermächtigt, die Fassung des § 4 Absatz (1) der Satzung bezüglich der Höhe des Grundkapitals entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Absatz (1) der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Die Anmeldung muss gemäß § 18 Absatz (2) der Satzung unter der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 23. Oktober 2020, 24.00 Uhr MESZ, in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Zum Nachweis der Berechtigung genügt gemäß § 18 Absatz (3) der Satzung ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, welcher auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Versammlung, also den 9. Oktober 2020, 00.00 Uhr MESZ, bezogen und der Gesellschaft unter der in der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 23.Oktober 2020, 24.00 Uhr MESZ, zugehen muss.

Die Anmeldung zur Teilnahme und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der folgenden Adresse zugehen:

MEDIQON Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89/210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Stimmrechtsvertretung

Auf die Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.

Anträge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz (1) AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannte Adresse zu senden:

MEDIQON Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89 – 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Die Gesellschaft wird Anträge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 15. Oktober 2020, 24.00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sind, unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://mediqon-group.de/ hauptversammlung

veröffentlichen.

Informationen zum Datenschutz

Mit den folgenden Hinweisen informiert die MEDIQON Group AG über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre und deren diesbezüglichen Rechte im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Diese Hinweise sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://mediqon-group.de/hauptversammlung/datenschutz

abrufbar und werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen.

Verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die MEDIQON Group AG, Herzog-Adolph-Straße 2, 61462 Königstein im Taunus. Ein Datenschutzbeauftragter ist gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften nicht bestellt.

Die MEDIQON Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der folgenden Personengruppen: Aktionäre, Aktionärsvertreter, geladene Gäste und sonstige Teilnehmer der Hauptversammlung. Verarbeitet werden insbesondere die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, ggf. bevollmächtigter Aktionärsvertreter, ggf. Informationen bzgl. Weisungen, Wortmeldungen, Anträgen, Wahlvorschlägen und sonstigen Verlangen in der Hauptversammlung.

Die MEDIQON Group AG verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Oktober 2020, insbesondere um den Aktionären und deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Auch wenn personenbezogene Daten nicht von den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, können solche Daten von depotführenden Banken an die MEDIQON Group AG übermittelt werden. Sämtliche Aktien der MEDIQON Group AG sind Inhaberaktien. Die MEDIQON Group AG führt daher kein Aktienregister im Sinne des § 67 AktG.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Absatz (1) lit. c) DSGVO in Verbindung mit §§ 118 ff. AktG. Darüber hinaus erfolgt ggf. eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten, etwa aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist in solchen Fällen Art. 6 Absatz (1) lit. c) DSGVO in Verbindung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Die MEDIQON Group AG übermittelt personenbezogene Daten zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung an verschiedene externe Dienstleister und Berater, die unter anderem mit der Erstellung und dem Druck der Einladung zur Hauptversammlung, mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Anmeldungen sowie etwaiger Gegenanträge und Wahlvorschläge, mit der Organisation der Hauptversammlung und mit der Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses beauftragt sind. Externe Dienstleister und Berater erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich gemäß den Weisungen der MEDIQON Group AG. Sämtlicher Dienstleister und Berater haben ihren Sitz in der Europäischen Union / im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nicht. Alle Mitarbeiter der MEDIQON Group AG sowie alle Mitarbeiter externer Dienstleister und alle externen Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und / oder solche verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – etwa im Teilnehmerverzeichnis gemäß § 129 AktG und ggf. im Hauptversammlungsprotokoll – für andere Personen, insbesondere für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter einsehbar sind.

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten beträgt die Dauer der Speicherung regelmäßig bis zu drei Jahre. Darüber hinaus bewahrt die MEDIQON Group AG personenbezogene Daten nur auf, wenn gesetzliche Nachweis- bzw. Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine Speicherung im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren im Nachgang zur Hauptversammlung erforderlich ist. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die oben genannten Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Nachweis- bzw. Aufbewahrungspflichten bestehen.

Betroffenenrechte

Als Betroffene können sich Aktionäre, Aktionärsvertreter und andere Teilnehmer an der Hauptversammlung mit einer formlosen Mitteilung an die

MEDIQON Group AG
Herzog-Adolph-Straße 2
61462 Königstein im Taunus
E-Mail: info@mediqon-group.de

wenden, um ihre Rechte gemäß der DSGVO geltend zu machen. Zu diesen Rechten zählen insbesondere das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und das Recht auf Übertragung der Daten gemäß Art. 20 DSGVO.

Außerdem steht den Betroffenen gemäß Art. 77 Absatz (1) DSGVO ein Beschwerderecht bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die für die MEDIQON Group AG zuständige Aufsichtsbehörde ist der

Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
www.datenschutz.hessen.de

 

Königstein, im September 2020

MEDIQON Group AG

Der Vorstand

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