![]() MEDIQON Group AGKönigstein im TaunusWertpapier-Kenn-Nummer 661 830
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 01. Januar Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, |
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5. |
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder Mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz (1) AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern Die Amtszeit von Dr. Mathias Saggau, Lars Ahns und Dr. Martin Possienke endet somit Zudem hat mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 das damalige Von der Hauptversammlung sind folglich gemäß der derzeit geltenden Bestimmung des Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
jeweils mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 15. Juli 2022 für jeweils Die Herren Dr. Mathias Saggau, Lars Ahns, Dr. Martin Possienke und Frau Edda Heidbrink Die vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils Mitglied in den folgenden gesetzlich zu
Dr. Mathias Saggau ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Lars Ahns ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
Dr. Martin Possienke ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Edda Heidbrink ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Edda Heidbrink ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Angaben zu den Lebensläufen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind dieser Einladung Der Aufsichtsrat möchte den Aktionären vorsorglich zur Kenntnis geben, dass die Herren Im Übrigen stehen die zur Wahl vorgeschlagenen Personen nach Einschätzung und Kenntnis |
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021 / I, Die Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 hatte unter Punkt 4 der Tagesordnung ein genehmigtes Um der Gesellschaft zu ermöglichen, zukünftiges Unternehmenswachstum und etwaigen Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund der hier vorgeschlagenen Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals hat der
einzusehen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift |
B.
Bericht des Vorstands
Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Absatz (2) Satz 2, 186 Absatz (4)
Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands,
das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022 / I
auszuschließen
Der Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag, das Genehmigte Kapital 2021 / I aufzuheben
und ein neues Genehmigtes Kapital 2022 / I zu schaffen, das eine Ermächtigung des
Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre umfassen soll.
Das Genehmigte Kapital 2021 / I war von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29.
Juni 2021 in Höhe von ursprünglich EUR 4.999.779,00 beschlossen worden. Gemäß der
Beschlussfassung des Vorstands vom 04. November 2021 wurde das genehmigte Kapital
mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage in Höhe von EUR 999.955,00 unter
Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts teilweise ausgenutzt. Die Kapitalerhöhung
aus dem genehmigten Kapital wurde am 10. November 2021 im Handelsregister eingetragen.
Zudem wurde durch Beschlussfassung des Vorstands vom 15. März 2022 das genehmigte
Kapital mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage in Höhe von EUR 3.999.820,00
unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts abermals teilweise ausgenutzt. Die Kapitalerhöhung
aus dem genehmigten Kapital wurde am 19. April 2022 im Handelsregister eingetragen.
Somit steht das Genehmigte Kapital 2021 / I gemäß § 4 Absatz (3) der Satzung derzeit
nur noch in Höhe von EUR 4,00 zur Verfügung und kann in dieser Höhe nur noch bis zum
28. Juni 2026 ausgenutzt werden.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat stimmen darin überein, dass die Gesellschaft jederzeit
in der Lage sein muss, auf den nationalen und internationalen Märkten im Interesse
ihrer Aktionäre schnell und flexibel zu handeln und etwaigen Finanzbedarf gegebenenfalls
auch ohne den mit ordentlichen Kapitalerhöhungen einschließlich eines Bezugsrechtsverfahrens
verbundenen Aufwand und Zeitverlust zu decken. Eine wesentliche Grundlage hierfür
ist ein der Höhe nach ausreichendes genehmigtes Kapital. Der Vorstand und der Aufsichtsrat
schlagen den Aktionären daher vor, das bestehende Genehmigte Kapital 2021 / I aufzuheben,
soweit es noch nicht ausgenutzt wurde, und ein neues Genehmigtes Kapital 2022 / I
zu schaffen, dessen Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an das aktuelle Grundkapital
der Gesellschaft angepasst ist und das bis zum 14. Juli 2027 ausgenutzt werden kann.
Der Vorstand soll folglich ermächtigt werden, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats
in der Zeit bis zum 14. Juli 2027 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder
mehrmals, höchstens jedoch um bis zu nominal EUR 7.499.666,00 durch die Ausgabe von
bis zu 7.499.666 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Aus Gründen
der Flexibilität soll das Genehmigte Kapital 2022 / I sowohl für Bar- als auch für
Sachkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können.
Grundsätzlich soll allen Aktionären bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital
2022 / I ein Bezugsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingeräumt werden. Der
Vorstand der Gesellschaft soll jedoch in den in der Beschlussvorlage aufgeführten
Fällen die Möglichkeit erhalten, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, um im wohlverstandenen
Interesse der Gesellschaft einerseits auf kurzfristige Finanzierungserfordernisse
reagieren und andererseits strategische Entscheidungen zügig umsetzen zu können. Ein
Bezugsrechtsausschluss soll gemäß der Beschlussvorlage nur erlaubt sein,
― |
wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen |
― |
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, |
― |
wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabepreis der |
Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss möchte der Vorstand für die vorgenannten
Fälle wie folgt erläutern:
a) |
Ein Bezugsrechtsausschluss soll gemäß der Beschlussvorlage möglich sein, wenn die Die Gesellschaft steht im globalen Wettbewerb und muss stets darauf bedacht sein, Durch die Begrenzung der Zahl der im Falle einer Sacheinlage unter Ausschluss des Ein Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals führt im Ergebnis Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung nur Gebrauch machen, wenn der Bezugsrechtsausschluss |
b) |
Das Bezugsrecht soll ferner für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Diese |
c) |
Schließlich soll ein Bezugsrechtsausschluss möglich sein, wenn die neuen Aktien gemäß Bei einer Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand mit der Zustimmung des Aufsichtsrats Der Umfang der Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz Durch die Begrenzung der Zahl der auszugebenden Aktien und die Verpflichtung zur Festlegung |
Unter Berücksichtigung aller erwähnten Umstände halten der Vorstand und der Aufsichtsrat
der Gesellschaft den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre in den
genannten Fällen aus den jeweils dargelegten Gründen für sachlich gerechtfertigt und
gegenüber den Aktionären für angemessen. Vorstand und Aufsichtsrat werden in jedem
Einzelfall sorgfältig prüfen, ob sie von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung aus
genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen werden. Eine
Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung
des Vorstands und des Aufsichtsrats im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft
und damit ihrer Aktionäre liegt.
Der Vorstand wird die jeweils nächste ordentliche Hauptversammlung über eine Ausnutzung
der vorstehenden Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss unterrichten.
C.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Absatz (1) der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss gemäß § 18 Absatz (2) der Satzung unter der hierfür nachfolgend
genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am
08. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ, in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zum Nachweis der Berechtigung genügt gemäß § 18 Absatz (3) der Satzung ein in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut, welcher auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.)
Tages vor der Versammlung, also den 24. Juni 2022, 00:00 Uhr MESZ, bezogen und der
Gesellschaft unter der in der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs
(6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 08. Juli 2022, 24:00 Uhr MESZ, zugehen
muss.
Die Anmeldung zur Teilnahme und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
rechtzeitig unter der folgenden Adresse zugehen:
MEDIQON Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89/210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz (1), 127 AktG, die vor
der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannte
Adresse zu senden:
MEDIQON Group AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89 – 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Die Gesellschaft wird Anträge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis
zum Ablauf des 30. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sind,
unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://mediqon-group.de/hauptversammlung
veröffentlichen.
Informationen zum Datenschutz
Mit den folgenden Hinweisen informiert die MEDIQON Group AG über die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre und deren diesbezüglichen Rechte im Zusammenhang
mit der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung der ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Juli 2022 gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung
(EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO). Diese Hinweise sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://mediqon-group.de/hauptversammlung/datenschutz
abrufbar und werden zudem in der Hauptversammlung ausliegen.
Verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die MEDIQON Group AG, Herzog-Adolph-Straße 2, 61462 Königstein im Taunus. Ein Datenschutzbeauftragter ist gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften nicht bestellt.
Die MEDIQON Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der folgenden Personengruppen: Aktionäre, Aktionärsvertreter, geladene Gäste und sonstige Teilnehmer der Hauptversammlung.
Verarbeitet werden insbesondere die folgenden Kategorien personenbezogener Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte, ggf. bevollmächtigter Aktionärsvertreter,
ggf. Informationen bzgl. Weisungen, Wortmeldungen, Anträgen, Wahlvorschlägen und sonstigen
Verlangen in der Hauptversammlung.
Die MEDIQON Group AG verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Juli 2022, insbesondere um den Aktionären und deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung der Aktionärsrechte während der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Auch wenn personenbezogene Daten nicht von den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern
selbst im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, können solche
Daten von depotführenden Banken an die MEDIQON Group AG übermittelt werden. Sämtliche
Aktien der MEDIQON Group AG sind Inhaberaktien. Die MEDIQON Group AG führt daher kein
Aktienregister im Sinne des § 67 AktG.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Absatz (1) lit. c) DSGVO in Verbindung mit §§ 118 ff. AktG. Darüber hinaus
erfolgt ggf. eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch zur Erfüllung weiterer
gesetzlicher Pflichten, etwa aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-,
handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
ist in solchen Fällen Art. 6 Absatz (1) lit. c) DSGVO in Verbindung mit den jeweils
anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Die MEDIQON Group AG übermittelt personenbezogene Daten zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung an verschiedene
externe Dienstleister und Berater, die unter anderem mit der Erstellung und dem Druck
der Einladung zur Hauptversammlung, mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Anmeldungen
sowie etwaiger Gegenanträge und Wahlvorschläge, mit der Organisation der Hauptversammlung
und mit der Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses beauftragt sind. Externe Dienstleister
und Berater erhalten jeweils nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten diese Daten ausschließlich
gemäß den Weisungen der MEDIQON Group AG. Sämtlicher Dienstleister und Berater haben
ihren Sitz in der Europäischen Union / im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine Datenübermittlung
in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
erfolgt nicht. Alle Mitarbeiter der MEDIQON Group AG sowie alle Mitarbeiter externer
Dienstleister und alle externen Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben
und/oder solche verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern,
die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften –
etwa im Teilnehmerverzeichnis gemäß § 129 AktG und ggf. im Hauptversammlungsprotokoll
– für andere Personen, insbesondere für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter, einsehbar
sind. Die im Teilnehmerverzeichnis aufgeführten personenbezogenen Daten können von
den Teilnehmern der Hauptversammlung während der Versammlung und von Aktionären bis
zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 Satz 2 AktG eingesehen werden.
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeiteten personenbezogenen Daten
beträgt die Dauer der Speicherung regelmäßig bis zu drei Jahre. Darüber hinaus bewahrt die MEDIQON Group AG personenbezogene
Daten nur auf, wenn gesetzliche Nachweis- bzw. Aufbewahrungspflichten bestehen oder
eine Speicherung im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
im Nachgang zur Hauptversammlung erforderlich ist. Grundsätzlich werden personenbezogene
Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die oben genannten Verarbeitungszwecke
nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Nachweis- bzw. Aufbewahrungspflichten
bestehen.
Betroffenenrechte
Als Betroffene können sich Aktionäre, Aktionärsvertreter und andere Teilnehmer an
der Hauptversammlung mit einer formlosen Mitteilung an die MEDIQON Group AG, Herzog-Adolph-Straße 2, 61462 Königstein im Taunus, E-Mail: ir@mediqon-group.de wenden, um ihre Rechte gemäß der DSGVO geltend zu machen. Zu diesen Rechten zählen
insbesondere das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO und das Recht auf Übertragung der Daten gemäß Art. 20 DSGVO.
Außerdem steht den Betroffenen gemäß Art. 77 Absatz (1) DSGVO ein Beschwerderecht bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die für die MEDIQON
Group AG zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, www.datenschutz.hessen.de.
Königstein im Taunus, im Mai 2022
MEDIQON Group AG
Der Vorstand
Anlage
Angaben zu den Lebensläufen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen:
Herr Dr. Mathias Saggau
Studium der Betriebswirtschaftslehre und Promotion
2009-2011: | Asset Management, National-Bank AG, Essen |
2011-2015: | Analyst und Portfoliomanager, Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn |
Seit 2015: | Geschäftsführer, MSA Capital GmbH, Bonn |
Herr Lars Ahns
Studium der Betriebswirtschaftslehre
2007-2016 | Investmentmanager, Scherzer & Co. AG, Köln |
Seit 2016 | Geschäftsführer, rubicon equities GmbH, Köln |
Herr Dr. Martin Possienke
Studium der Humanmedizin und Promotion
1999-2000 | Allgemeines Krankenhaus Celle |
2000-2001 | Finanzanalyst, Value Management & Research, Schwalbach |
2001 | CEFA Abschluss, DVFA, Frankfurt |
2001-2011 | Co-Head of Research, equinet Bank AG, Frankfurt |
2012-2019 | Mitglied des Vorstands der SPARTA AG, Hamburg |
seit 2019 | Geschäftsführer, Falkenstein Management GmbH, Bad Homburg v.d.H. |
Frau Edda Heidbrink
Studium der Rechtswissenschaften
2002-2012 | Rechtsanwältin und Bereichsleitung Recht und Personal, arxes NCC AG, Köln |
2013-2018 | Rechtsanwältin und Bereichsleitung Recht und Personal ARZ Haan AG, Haan |
Seit 2018 | Rechtsanwältin und Leiterin Recht, AMEVIDA SE, Gelsenkirchen |