MedKaizen AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MedKaizen AG
Frechen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 19.02.2019

MedKaizen AG i. L.

Frechen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 29. März 2019, um 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2018 nebst Bericht des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Abwickler aufgestellten Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2018 festzustellen.

Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der MedKaizen AG i. L., Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen aus und können dort eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2018 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar bis 30. September 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage der Abwicklungseröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2018 und des die Eröffnungsbilanz erläuternden Berichts des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung der Abwicklungseröffnungsbilanz

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Abwicklungseröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2018 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der MedKaizen AG i. L., Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen aus und können dort eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

5.

Vorlage des Abschlusses für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 nebst Bericht des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abschluss für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 entsprechend dem vorgelegten Entwurf festzustellen.

Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der MedKaizen AG i. L., Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen aus und können dort eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 amtierenden Abwickler für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, der im Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Frau Michelina Maspfuhl und Frau Silke Vespermann haben sich bereit erklärt, bei der Hauptversammlung als Bevollmächtigte aufzutreten.

 

Frechen, im Februar 2019

MedKaizen AG i. L. mit Sitz in Frechen

Der Abwickler

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