medondo holding AG, München – Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

medondo holding AG

München

AG München, HRB 247508

Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe
einer Wandelschuldverschreibung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Die medondo holding AG hat aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 19. Juni 2020 und der Beschlüsse des Vorstands vom 23. März 2023 und 13. April 2023 sowie des Aufsichtsrats vom 23. März 2023 und 13. April 2023 eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 855.000,00 ausgegeben. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde unter entsprechender Beachtung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen. Es werden Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 570.000 neue Aktien zu einem Wandlungspreis von EUR 1,50 je Aktie gewährt.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 19. Juni 2020 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses und die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung mit den Beschlüssen des Vorstands vom 23. März 2023 und 13. April 2023 sowie des Aufsichtsrats vom 23. März 2023 und 13. April sind beim Handelsregister des Amtsgerichts München hinterlegt worden.

 

München, im April 2023

medondo holding AG

Der Vorstand

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