Medtron Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Medtron Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am
31. August 2022 um 11.00 Uhr (MESZ)
in den Räumlichkeiten des
Victor´s Residenz-Hotel Saarbrücken,
Deutschmühlental 19, 66117 Saarbrücken, im Tagungsraum Monet,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021 Es findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt hat und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Sie liegen ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und können dort eingesehen werden. Ebenso werden sie während der Hauptversammlung vor Ort zur Einsicht ausliegen. Auf Verlangen wird Aktionären eine Kopie postalisch übersandt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2021 Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.151.000,53 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 13.151.000,53 wie folgt zu verwenden:
Die verbleibenden Beträge werden auf neuer Rechnung vorgetragen. Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen und für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht. Abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 58 Abs. 4 S. 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 15. Dezember 2022 fällig. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, 66763 Dillingen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. |
WEITERE HINWEISE
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich oder elektronisch teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auf durch Gesetz und Satzung zugelassene Weise, insbesondere schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege per E-Mail, erteilt werden. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Allgemeine Hinweise aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie
Im Zeitpunkt der Einberufung ist eine Präsenzveranstaltung trotz der derzeitigen COVID-19-Pandemie unter strengen Sicherheitsregelungen und Hygienemaßnahmen möglich. Im Sinne einer uneingeschränkten Gewährleistung der Aktionärsrechte beabsichtigt die Gesellschaft daher, die ordentliche Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Der Vorstand behält sich gleichwohl das Recht vor, die zu treffenden Schutzmaßnahmen den im Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Falls behördliche Anweisungen oder die im Zeitpunkt der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung bestehende Entwicklung der COVID-19-Pandemie die Durchführung einer Präsenzveranstaltung verhindern oder nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft unzumutbar erscheinen lassen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben und gegebenenfalls als virtuelle Hauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. In diesem Fall würden alle Aktionäre der Gesellschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.
Saarbrücken, im Juli 2022
Medtron AG
Der Vorstand