Medtron Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
außerordentlichen Hauptversammlung
am
Montag, den 3. Mai 2021, um 11.00 Uhr
im Schulungsraum der W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar.
Tagesordnung
I. |
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Bartels Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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II. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Gemäß § 95 AktG und § 7 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Vor dem Hintergrund der Niederlegung des Amtes des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Jörg Blumentritt mit Wirkung zum 26. März 2021 ist eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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Saarbrücken, im März 2021
Medtron AG
Der Aufsichtsrat