Medtron Aktiengesellschaft: Außerordentliche Hauptversammlung

Medtron Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

außerordentlichen Hauptversammlung

am

Montag, den 3. Mai 2021, um 11.00 Uhr

im Schulungsraum der W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/​Saar.

Tagesordnung

I.

Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsmitglied Martin Bartels

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstandsmitglied Martin Bartels wird das Vertrauen als Vorstandsvorsitzendem entzogen.

II.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Gemäß § 95 AktG und § 7 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Vor dem Hintergrund der Niederlegung des Amtes des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Jörg Blumentritt mit Wirkung zum 26. März 2021 ist eine Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

„Herr Helmut Ternig, wohnhaft in Wadern, ausgeübter Beruf: Dipl.-Kfm, Steuerberater,

wird mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der mit dieser Bestellung beginnenden Amtszeit beschließt. Dabei wird das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet.“

 

Saarbrücken, im März 2021

Medtron AG

Der Aufsichtsrat

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