Medtron Aktiengesellschaft Saarbrücken – Ordentliche Hauptversammlung

Medtron Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Medtron Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

29. Juli 2022 um 11.00 Uhr (MESZ)

in den Räumlichkeiten des

Victor´s Residenz-Hotel Saarbrücken, Deutschmühlental 19,
66117 Saarbrücken, im Tagungsraum Monet

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

 

 

TAGESORDNUNG

1.

Regularien

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

3.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022

7.

Sonstiges

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich oder elektronisch teilnehmen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können auf durch Gesetz und Satzung zugelassene Weise, insbesondere schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege per E-Mail, erteilt werden. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Allgemeine Hinweise aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie

Im Zeitpunkt der Einberufung ist eine Präsenzveranstaltung trotz der derzeitigen COVID-19-Pandemie unter strengen Sicherheitsregelungen und Hygienemaßnahmen möglich. Im Sinne einer uneingeschränkten Gewährleistung der Aktionärsrechte beabsichtigt die Gesellschaft daher, die ordentliche Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Der Vorstand behält sich gleichwohl das Recht vor, die zu treffenden Schutzmaßnahmen den im Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Falls behördliche Anweisungen oder die im Zeitpunkt der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung bestehende Entwicklung der COVID-19-Pandemie die Durchführung einer Präsenzveranstaltung verhindern oder nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft unzumutbar erscheinen lassen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die außerordentliche Hauptversammlung zu verschieben und gegebenenfalls als virtuelle Hauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. In diesem Fall würden alle Aktionäre der Gesellschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.

 

Saarbrücken, im Juni 2022

Medtron AG

Der Vorstand

 

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