mensbiznet AG – Hauptversammlung 2019, Berichtigung der Veröffentlichung vom 08.11.2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
mensbiznet AG
Ahrensburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Berichtigung der Veröffentlichung vom 08.11.2019
12.11.2019

mensbiznet AG

Ahrensburg

Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

In der im Bundesanzeiger vom 8. November 2019 veröffentlichten Einladung ist unter
römisch drittens ein Fehler enthalten, den wir hiermit berichtigen.

„III. Teilnahme an der Hauptversammlung

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der nachgenannten Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären der mensbiznet AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank bezeichneten Stelle ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung muss spätestens am sechsten Tag vor der Versammlung erfolgen. Der Nachweis der Hinterlegung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.

Der Nachweis der Hinterlegung muss unter der nachstehend mitgeteilten Adresse

spätestens bis zum Ablauf des 13. Dezember 2019, 24:00 Uhr,

zugehen.

Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, d.h.

bis spätestens bis zum Ablauf des 16. Dezember 2019, 24:00 Uhr,

bei der Gesellschaft unter der nachstehend mitgeteilten Adresse einzureichen.

Anstelle der Hinterlegung genügt ein in Textform erstellter Nachweis durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 29. November 2019, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Versammlung, d.h.

spätestens bis zum Ablauf des 13. Dezember 2019, 24:00 Uhr,

zugehen.

Die Adresse lautet:

mensbiznet AG
c/o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln über die Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen weiteren geeigneten Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.“

 

Ahrensburg, im November 2019

mensbiznet AG

– Der Vorstand –

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