Mensch und Maschine Medienzentrum AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mensch und Maschine Medienzentrum AG
Weßling
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 28.10.2019

Mensch und Maschine Medienzentrum AG

Weßling

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

06. Dezember 2019 um 14:00 Uhr (MEZ)

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Argelsrieder Feld 5, 82234 Weßling

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Namensaktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. nicht später als am 29. November 2019, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

Argelsrieder Feld 5
82234 Weßling
Telefax: 081 53 / 933 – 104
E-Mail: markus.pech@mum.de

Umschreibungen im Aktienregister finden in dem Zeitraum nach Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des 29. November 2019, und dem Ablauf des Versammlungstages nicht statt.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine ordnungsgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

Anträge von Aktionären gemäß § 126, 127 AktG und Anfragen sind ausschließlich an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge, die rechtzeitig zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

www.mum.de/investor

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenso unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Weßling, im Oktober 2019

Mensch und Maschine Medienzentrum AG

Der Vorstand

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