Mercer Pensionsfonds AG – Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG sowie zu den Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

Mercer Pensionsfonds AG

Frankfurt am Main

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds AG
sowie zu den Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG

Inhalt

 
1.

Präambel

2.

Kapitalanlageprozess und Kapitalanlagestrategie

3.

Überwachung der Grundsätze der Anlagepolitik

4.

Details zu den einzelnen Sicherungsvermögen

5.

Gültigkeit und regelmäßige Überprüfung der Anlagepolitik

6.

Umsetzung der Mitwirkungspolitik bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht
und Abstimmungsverhalten
(Veröffentlichung nach § 134b AktG)

7.

Anlagestrategie und Vereinbarungen mit den Vermögensverwaltern
(Veröffentlichung nach § 134c AktG)

1. Präambel

Diese Erklärung beschreibt die Grundsätze der Anlagepolitik der Mercer Pensionsfonds
AG (im Folgenden: Mercer Pensionsfonds) gemäß § 239 Abs. 2 VAG. Darüber hinaus kommt
diese Erklärung auch den Offenlegungspflichten nach § 134b und § 134c AktG nach.

Nach § 239 Abs. 2 VAG haben die Pensionsfonds der Aufsichtsbehörde spätestens vier
Monate nach Ende eines Geschäftsjahres sowie unverzüglich nach einer wesentlichen
Änderung der Anlagepolitik eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorzulegen.
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:

 

das Verfahren zur Risikobewertung und zur Risikosteuerung

zur Strategie in Bezug auf den jeweiligen Pensionsplan, insbesondere die Aufteilung
der Vermögenswerte je nach Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen.

wie die Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden
Belangen Rechnung trägt.

In der durch die BaFin veröffentlichten Auslegungsentscheidung zur Erklärung zu den
Grundsätzen der Anlagepolitik gemäß §§ 234i, 239 Abs. 2 VAG vom 24. April 2020 wurden
diese Erklärungspflichten konkretisiert.

Darüber hinaus sind die Pensionsfonds als institutionelle Anleger verpflichtet, nach
§ 134b AktG die Mitwirkungspolitik in den Portfoliogesellschaften öffentlich zugänglich
zu machen, und dabei insbesondere folgende Punkte zu beschreiben:

 

die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie,

die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften,

der Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft,

die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären sowie

der Umgang mit Interessenkonflikten.

Ferner ist nach § 134c AktG offenzulegen, wie die gewählte Anlagestrategie dem Profil
und der Laufzeit der Verbindlichkeiten entspricht und wie sie zur mittel- bis langfristigen
Wertentwicklung der Vermögenswerte beiträgt.

Der Mercer Pensionsfonds ist als Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
ausgestaltet und ermöglicht Unternehmen eine Ausfinanzierung von Direktzusagen. Der
Mercer Pensionsfonds übernimmt dabei als nicht-versicherungsförmiger Pensionsfonds
keine Leistungsgarantie. Diese obliegt (z.B. im Falle einer Unterdeckung der Mindestdeckungsrückstellung)
dem jeweiligen Trägerunternehmen. Für die auf den Mercer Pensionsfonds übertragenen
Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung gelten weiterhin die Bedingungen der vom
Trägerunternehmen erteilten Versorgungszusagen. Dies gilt auch für die Form der Erbringung
der Leistungen (laufende Rente, Kapital- oder Ratenzahlung).

Die Anlagepolitik des Mercer Pensionsfonds berücksichtigt die für die Pensionsfonds
relevanten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes
(VAG) und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Dies sind insbesondere die
§§ 124 Abs. 1 und 215 in Verbindung mit § 237 VAG und § 16 PFAV. Zudem gelten die
Bestimmungen des Kapitalanlagerundschreibens der BaFin in seiner aktuellen Fassung
(Rundschreiben 11/​2017 (VA)).

2. Kapitalanlageprozess und Kapitalanlagestrategie

2.1. Zielsetzung der Kapitalanlage

Die Ziele der Kapitalanlagepolitik sind gemäß VAG die Sicherheit, Qualität, Rentabilität
und ausreichende Liquidität der Kapitalanlagen. Konkret besteht das Ziel darin, möglichst
nachhaltig stabile Erträge auf einem Niveau oberhalb des Rechnungszinses des jeweiligen
Sicherungsvermögens, unter Beachtung der Risikotoleranz, zu erzielen. Voraussetzung
jeder Einzelanlage ist die angemessene Chance-Risiko-Relation, die sich in die Risikosituation
des Sicherungsvermögens eingliedern muss. Insgesamt wird auf eine angemessene Fungibilität
der Kapitalanlagen geachtet, um die laufenden Rentenzahlungen jederzeit bedienen zu
können. Die Ausrichtung der Kapitalanlage für alle Sicherungsvermögen ist langfristig
(10 oder mehr Jahre) und orientiert sich je Sicherungsvermögen an der Laufzeitstruktur
der Verpflichtungen.

Der Aufsichtsrat des Mercer Pensionsfonds hat eine für alle Sicherungsvermögen gültige
Allgemeine Anlagerichtlinie verabschiedet. Auf deren Basis definiert der Vorstand
– ggf. mit Einrichtung eines Anlageausschusses – für jedes Sicherungsvermögen die
Kapitalanlage in einer spezifischen Anlagerichtlinie. Die endgültige Anlageentscheidung
in einem Sicherungsvermögen wird stets vom Vorstand des Mercer Pensionsfonds getroffen.

2.2. Festlegung der strategischen Anlagenallokation

Die Anlageziele werden im Rahmen des regelmäßig durchzuführenden Asset Liability Managements
(ALM) durch Ableitung einer strategischen Asset-Allokation in ein Zielportfolio transformiert.
Die Aufteilung des Vermögens auf die verschiedenen Anlagesegmente (Asset-Allokation)
erfolgt hierbei unter Berücksichtigung

 

der Kapitalmarkteinschätzungen einzelner Anlagesegmente

der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen

der allgemeinen Kapitalanlagerichtlinie und

der aus den Verpflichtungen resultierenden Anforderungen an die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage sowie des Liquiditätsbedarfs.

Die strategische Anlagenallokation wird für jedes Sicherungsvermögen in einer spezifischen
Anlagerichtlinie geregelt, regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich, validiert
und bei Bedarf angepasst.

2.3. Implementierung der Kapitalanlagestrategie

Der Fokus bei der Implementierung der strategischen Anlageallokation liegt darauf,
das Sicherungsvermögen unter Berücksichtigung von Liquiditätsanforderungen der übertragenen
Verpflichtungen bei angemessener Mischung und Streuung kosteneffizient anzulegen.

Die Implementierung erfolgt über externe Dienstleister (externe Vermögensverwalter;
Kapitalverwaltungsgesellschaften; Verwahrstellen), die jeweils in einem umfangreichen
Due-Diligence-Prozess bestimmt bzw. validiert werden.

2.4. Risikomanagement und Risikosteuerung

Grundlage für ein erfolgreiches Risikomanagement ist die systematische Erfassung aller
Risiken (Risikoidentifizierung), deren Wesentlichkeitseinstufung und Bewertung (Risikobewertung).
Es werden alle potenziellen Risiken identifiziert und die maßgeblichen Risikotreiber
sowie die Risikobezugsgrößen, die von der Risikowirkung betroffen sind (Eigenkapital,
Ertragsgrößen etc.), bestimmt. Die Risikobewertung erfolgt sowohl qualitativ als auch
quantitativ (unter Berücksichtigung von Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit)
in Abhängigkeit der Risikotreiber.

Als wesentliche Risiken gelten solche, die sich nachhaltig negativ auf die Wirtschafts-,
Finanz- oder Ertragslage des Mercer Pensionsfonds auswirken können. Zur Bestimmung,
ob ein Risiko ein wesentliches für den Mercer Pensionsfonds ist oder nicht, werden
zwei Beurteilungskriterien herangezogen:

 

die Bedeutung für die Geschäftsentwicklung, die Ertragssituation oder die finanzielle
Situation des Mercer Pensionsfonds und

die Eintrittswahrscheinlichkeit

Die Beurteilung erfolgt – soweit relevant – individuell für jedes Sicherungsvermögen
und dessen spezifische Kapitalanlageallokation.

Das Ergebnis von Risikoidentifikation und Risikobewertung ist ein Risikokatalog mit
einer Wertung, ob es sich um wesentliche Risiken handelt. Aufbauend auf den Ergebnissen
der Risikobewertung wird individuell für jedes Sicherungsvermögen sowie bezogen auf
das Eigenkapital des Mercer Pensionsfonds eine Risikotragfähigkeitsanalyse zur Sicherstellung,
dass potentielle Verluste der wesentlichen Risiken durch zur Verfügung stehende Risikobudgets
laufend abgedeckt sind, vorgenommen. Die Risikoidentifikation, Risikobewertung und
die Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen der Risikoinventur
und fällt in den Verantwortungsbereich des Vorstandsmitglieds Risikocontrolling, das
dieses zusammen mit den Risikoverantwortlichen durchführt. Im Rahmen der Risikoinventur
erfolgen zudem eine grundlegende Überprüfung aller Risiken und eine Berichterstattung
über die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse an den Gesamtvorstand und den
Aufsichtsrat.

Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt durch den operativen Geschäftsbereich,
in dessen Bereich das jeweilige Risiko fällt. Bei ausgelagerten Tätigkeiten liegt
die Verantwortung für die Risikosteuerung und -überwachung bei den externen Dienstleistern.
Über sämtliche Risiken berichten die operativen Geschäftsbereiche wie auch die externen
Dienstleister regelmäßig an den Vorstand Risikocontrolling, wobei die Berichtsfrequenz
bei wesentlichen Risiken höher als bei nicht wesentlichen Risiken ist. Bei Über- bzw.
Unterschreitung vorgegebener Limits hat eine ad-hoc-Information an den Vorstand Risikocontrolling
zu erfolgen. Darüber hinaus unterrichtet der für die Kapitalanlagen zuständige Vorstand
regelmäßig den Gesamtvorstand und den Aufsichtsrat über die Ergebnisse von Stressszenarien,
denen die Kapitalanlagen unterworfen werfen.

Die nachfolgenden Risiken sind in Bezug auf die Kapitalanlage relevant und werden
entsprechend gesteuert und überwacht:

 

Marktrisiko

Das Marktrisiko bezeichnet die Risiken eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung
der Vermögens- und Finanzlage, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der
Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte ergeben. Marktrisiken
bestehen aus Aktien- und Aktienvolatilitätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Währungs-
und Konzentrationsrisiko.

Aktienrisiko und Aktienvolatilitätsrisiko bezeichnen die potenziellen Wertschwankungen
von Aktien, aktien-basierten Fonds und Optionswerten aufgrund von Aktienmarktschwankungen
(Kurs- bzw. Volatilitätsänderungen).

Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko von Marktwertänderungen von Zinstiteln
infolge von Marktzinsänderungen. Zu einem größeren Risiko werden Zinsänderungen vor
allem dann, wenn die je Sicherungsvermögen aggregierten zinssensitiven Aktiv- und
Passivpositionen eine unterschiedliche Duration besitzen (Durationslücke).

Das Währungsrisiko bezeichnet die potenziellen Wertschwankungen, die aufgrund von
Wechselkursänderungen eintreten können.

Das Konzentrationsrisiko ergibt sich dadurch, dass das Unternehmen einzelne oder stark
korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben.

Über die regelmäßig (i.d.R. alle 3 Jahre) durchzuführenden ALM-Studien wird die kurz-,
mittel- und langfristige Risikotoleranz jedes Sicherungsvermögens überprüft und entsprechend
in der strategischen Anlagenallokation und den Anlagerichtlinien widergespiegelt.
Dabei wird auf eine hohe Diversifizierung der Kapitalanlagen geachtet, die die Sensitivität
des Sicherungsvermögens auf Schwankungen einzelner Anlageklassen reduziert. Hierbei
werden die einzelnen zuvor genannten Marktrisiken individuell anhand von entsprechenden
Limit-Vorgaben begrenzt und engmaschig anhand von Anlagegrenzprüfungen überprüft.

Die laufende Messung, Kontrolle und Steuerung von Marktpreisrisiken erfolgt durch
das regelmäßige Kapitalanlagereporting sowie Stresstests.

Kreditrisiko

Kreditrisiken werden durch Investitionsgrenzen für spezifische Ratingkategorien sowie
eine breite Streuung auf einzelne Emittenten in den speziellen Anlagerichtlinien jedes
Sicherungsvermögens gesteuert. Externe Ratings werden dabei regelmäßig durch den Mercer
Pensionsfonds bzw. bei Fondsinvestments durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft überprüft.

Liquiditätsrisiko

Dem Liquiditäts- und Konzentrationsrisiko wird durch ausreichende Fungibilität und
Diversifikation der Anlagen Rechnung getragen. Die speziellen Anlagerichtlinien jedes
Sicherungsvermögens enthalten verschiedene Anlagegrenzen, um eine angemessene Diversifikation
zu erzielen. Die Mischungs- und Streuungsgrundsätze der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
(PFAV) stellen hierbei die Mindestanforderung dar.

2.5. Nachhaltigkeit

Die Beurteilung von Kriterien der Nachhaltigkeit ist nicht zuletzt Ergebnis bestimmter
Wertvorstellungen, so dass derzeit keine einheitliche Definition von Nachhaltigkeit
und bestimmten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) möglich ist.

Das ESG-Verständnis in der Kapitalanlagepolitik des Mercer Pensionsfonds wird durch
einen von Mercer Deutschland GmbH entwickelten Responsible Investment-Ansatz geprägt,
der als Grundlage für die Integration von ESG-Kriterien dient.

Da der Mercer Pensionsfonds keine direkten Anlageentscheidungen im Sinne von Einzeltitelselektion
durchführt, sondern dafür externe Vermögensverwalter beauftragt werden (siehe 2.3),
liegt der Fokus der Berücksichtigung von ESG-Kriterien auf der Auswahl bzw. Validierung
der externen Vermögensverwalter. Bei der Due Diligence der potenziellen Vermögensverwalter
werden neben einer wirtschaftlichen Einschätzung der Leistungsfähigkeit der jeweiligen
Strategie auch explizite ESG-Ratings durch Mercer vergeben. Die Bewertung eines Vermögensverwalters
hängt wesentlich davon ab, inwiefern bzw. wie ESG-Kriterien in den Investmentprozess
inkludiert sind.

Vier wesentliche Faktoren stehen hierbei im Fokus des Analyseprozesses:

 

Generierung von Investmentideen

Wie identifiziert das Anlageteam ESG-Risiken und -Chancen auf der Ebene der Anlagestrategie?
Wie werden ESG-Kriterien bei der Identifikation von Anlageideen berücksichtigt?

Einschätzung der Personen, die an den wichtigsten Investitionsentscheidungen beteiligt
sind, hinsichtlich Fähigkeiten, Erfahrung und Offenheit gegenüber ESG

Konkrete ESG-Themen, die hierbei beurteilt werden, umfassen:

Umwelt: Klimawandel, Wasser, Biodiversität

Soziales: moderne Sklaverei, Humankapital, Menschenrechte

Governance: Vielfalt des Verwaltungsrats, Vergütung, Aktionärsrechte

Portfoliokonstruktion

Wie effektiv ist der Vermögensverwalter bei der Umsetzung von Ideen, die von ESG-Faktoren
getrieben werden, in Anlageentscheidungen und im Portfoliomanagement?

Wie werden ESG-Ansichten in die Portfoliokonstruktion /​ Portfoliogewichtung einbezogen?
Ist der Ansatz proaktiv oder reaktiv?

Gibt es Beispiele, wie ESG-Kriterien in der Vergangenheit zu Änderungen im Portfolio
geführt haben?

Ausübung Stimmrechte und Engagement

Inwieweit zeigt der Portfoliomanager auf der Ebene der Anlagestrategie Verantwortung
in Bezug auf ESG-Themen?

Wie arbeiten Portfoliomanager während der Due-Diligence-Phase mit Unternehmen bzw.
Emittenten in Bezug auf ESG-Fragen zusammen?

Welche Arten von laufenden Engagements gibt es? Wie führen diese Engagements zu Änderungen
in der Portfolio-Positionierung?

Firmenweites Engagement („Commitment“)

Inwieweit versteht und unterstützt die Geschäftsleitung Nachhaltigkeit /​ ESG und welche
unternehmensweiten Überzeugungen, Richtlinien und Nachhaltigkeits-Strategien gibt
es?

An welchen Initiativen beteiligt sich das Unternehmen und welchen Einfluss hat dies
auf die eigenen Investmentstrategien?

Ein schlechtes ESG-Rating führt dabei nicht zwangsweise zum Ausschluss einer Anlage,
fließt jedoch in die Gesamtbewertung mit ein.

ESG-Kriterien auf Ebene der Einzeltitel (z.B. Positiv- oder Negativlisten) können
zudem individuell pro Sicherungsvermögen in die Anlagerichtlinien integriert werden.

3. Überwachung der Grundsätze der Anlagepolitik

Die Konformität der Kapitalanlage mit den Grundsätzen der Anlagepolitik sowie den
gesetzlichen Vorgaben wird durch das für das Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied
überwacht. Bei Feststellung einer Verletzung der Grundsätze der Anlagepolitik oder
der Anlagerichtlinien (z.B. aufgrund von Marktentwicklungen) entscheidet der Vorstand
auf Basis der vorliegenden Informationen über etwaige Maßnahmen. Es wird eine Heilung
des Verstoßes durch entsprechende Transaktionen und damit Wiedereinhaltung der Anlagerichtlinie
innerhalb von 6 Monaten angestrebt.

4. Kapitalanlagestrategie der einzelnen Sicherungsvermögen

Die strategische Anlageallokation der Spezialfonds wurde bestimmt, um den Rechnungszins
des jeweiligen Sicherungsvermögens nachhaltig zu erreichen. Dazu wird in breit diversifizierte
Anlagen investiert, die langfristig stabile Erträge relativ zur Entwicklung der Pensionsverpflichtungen
erwirtschaften und die Wertentwicklung einer zusammengesetzten Benchmark übertreffen.
Dabei werden auch Vorgaben der Trägerunternehmen hinsichtlich der zu nutzenden Anlageklassen,
Fremdwährungsrisiken und externer Vermögensverwalter nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Strategischen Asset Allokationen umfassen die folgenden Anlageklassen in der jeweiligen
Bandbreite:

 
Anlageklasse Bandbreite von Bandbreite bis
LDI Ansatz 0% 35%
Staatsanleihen 0% 21%
Unternehmensanleihen 22% 48%
Pfandbriefe 0% 20%
Anleihen Schwellenländer 0% 10%
Hochzinsanleihen 0% 3%
Aktien 11% 23%
Immobilien und Infrastruktur 0% 11%

5. Gültigkeit und regelmäßige Überprüfung der Anlagepolitik

Die Anlagepolitik gilt in der vorliegenden Fassung für alle zum Stichtag vorhandenen
Sicherungsvermögen und wird in regelmäßigen Abständen geprüft.

Hierzu erfolgt wie unter 2.2 ausgeführt eine jährliche Überprüfung/​Validierung der
strategischen Anlageallokation unter Berücksichtigung des Kapitalmarktumfelds und
ggf. geänderter Vorgaben der jeweiligen Trägerunternehmen. Zusätzlich erfolgen regelmäßige
ALM-Analysen mit einer Untersuchung der Risikotragfähigkeit. Bei extremen Marktveränderungen
(z.B. März 2020) wird der Mercer Pensionsfonds zusätzlich kurzfristig eine Überprüfung
der Anlagestrategie und Risikotragfähigkeit der einzelnen Sicherungsvermögen durchführen
und notwendige Änderungen beschließen.

Daneben gibt es weitere externe Veränderungen, die zu einer Überprüfung der Anlagepolitik
führen können:

 

Neue regulatorische Vorgaben

Änderung der Organisationsstruktur

Eine Überwachung der Anlagepolitik erfolgt im Rahmen von zweiwöchentlichen internen
Telefonaten mit Teilnahme des Vorstands Kapitalanlage, dem monatlichen Reporting je
Sicherungsvermögen sowie jährlichen bzw. halbjährlichen Anlageausschusssitzungen zu
jedem Sicherungsvermögen.

6. Umsetzung der Mitwirkungspolitik bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht und
Abstimmungsverhalten (Veröffentlichung nach § 134b AktG)

Die Mercer Pensionsfonds AG hat keine direkten Aktienanlagen. Die Investition erfolgt
indirekt über Investmentvermögen, die von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften,
der Société Générale Securities Services GmbH sowie der Allianz Global Investors GmbH,
verwaltet werden. Somit übt die Mercer Pensionsfonds AG selbst keine Aktionärsrechte
aus, die Mitwirkungspolitik wird indirekt über die Kapitalverwaltungsgesellschaft
umgesetzt.

Die Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Umsetzung der Mitwirkungspolitik
bei Portfoliogeschäften, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten sind über die
nachfolgenden Links öffentlich zugänglich:

https:/​/​www.securities-services.societegenerale.com/​de/​uber-uns/​unsere-publikumsfonds/​allgemeine-informationen/​

https:/​/​www.allianzgi.com/​en/​our-firm/​esg/​active-stewardship#activestewardship

https:/​/​vds.issgovernance.com/​vds/​#/​MjQwMQ==/​

Während des Jahres 2022 wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft Societe Generale Securities
Services (SGSS) durch die Universal Investment mbH ersetzt werden, da die SGSS ihr
Dienstleistungsangebot als Kapitalverwaltungsgesellschaft per Jahresende 2022 einstellen
wird. Daher ist nachfolgend auch bereits die Mitwirkungspolitik der Universal Investment
mbH zugänglich:

https:/​/​www.universal-investment.com/​de/​permanent-seiten/​compliance/​mitwirkungspolitik

7. Anlagestrategie und Vereinbarungen mit den Vermögensverwaltern (Veröffentlichung
nach § 134c AktG)

Die Ziele der Kapitalanlagepolitik, Kapitalanlageprozess und die Anlagestrategie sind
im Abschnitt 2 ausführlich beschrieben.

Für jedes Sicherungsvermögen wurde eine unbefristete Vereinbarung mit der jeweiligen
Kapitalverwaltungsgesellschaft getroffen, in der jeweils die spezifische Anlagerichtlinie
verankert ist und durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft umgesetzt und überwacht
wird. Ebenso übt die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft die Aktionärsrechte
aus und ist grundsätzlich berechtigt, mit Aktien auch eine Wertpapierleihe zu tätigen.

Für die Messung des Erfolgs der Kapitalanlage wurde mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft
für jedes Sicherungsvermögen eine Performance Benchmark vereinbart, die regelmäßig
überwacht wird. Bei dauerhafter Unterschreitung der Benchmark können Mandate bzw.
Zielfonds ausgetauscht werden.

Die Vergütungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwaltern richten
sich nach der Höhe des jeweils verwalteten Vermögens. Es wurden keine Vorgaben zum
Portfolioumsatz vereinbart, Portfolioumsatzkosten werden bei der Überwachung der Performance
Benchmark berücksichtigt.

 

 

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