Mercurius AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mercurius AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 2019 09.05.2019

Mercurius AG

Frankfurt am Main

Einladung zur Hauptversammlung 2019

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu

ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, den 17. Juni 2019, um 15:00 Uhr
(Einlass ab 14:30 Uhr)
in den Geschäftsräumen der Mercurius Gruppe,
Börsenstraße 2-4, 2. Obergeschoss, 60313 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Mercurius AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehenden Unterlagen sind unter der Internetadresse

www.mercurius.de

abrufbar (§ 175 Abs. 2 S. 4 AktG). Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zudem auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Bilanzgewinn der Mercurius AG für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 2.840.728,08 EUR.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

„Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 2.840.728,08 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 10. Juni 2019, 24.00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache schriftlich oder auf einem im Rahmen der Einberufung zusätzlich zugelassenen Wege und unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes angemeldet haben. Ausreichend ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 27. Mai 2019 (0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens am 10. Juni 2019, 24.00 Uhr, zugehen:

Mercurius AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung:

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl) ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax oder elektronisch erteilt und wie folgt an die Gesellschaft übermittelt werden:

a) schriftlich: Mercurius AG
Investor Relations
Börsenstraße 2-4
60313 Frankfurt am Main,
b) per Fax: +49-69-50 951 71 99,
c) elektronisch: Nur unter Verwendung einer elektronischen Signatur: ir@mercurius.de.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Gesellschaft, der aufgrund von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmt. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen ist eine Vollmachtserteilung ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Fax oder elektronisch und unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum 16. Juni 2019, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten nicht mehr berücksichtigt werden können. Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte.

Alle bisher zulässigen Formen der Teilnahme an der Hauptversammlung, so auch die Teilnahme durch einen Vertreter, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung selbstverständlich nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich. Für die Vollmachtserteilung an Dritte können die Aktionäre das auf der Eintrittskarte vorgesehene oder das auf Verlangen von der Gesellschaft in Textform übersandte Vollmachtsformular verwenden.

Fragen und Anträge von Aktionären:

Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.

Anfragen und Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 und 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Mercurius AG
Investor Relations
Börsenstraße 2-4
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49-69-50 951 7199

Wir werden alle nach § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.mercurius.de

veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Veröffentlichung im Internet, ausgelegte Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft unter

www.mercurius.de

zugänglich und liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2018.

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Mercurius AG, vertreten durch ihren Vorstand, Frankfurt, verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die Mercurius AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Mercurius AG speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Die Dienstleister der Mercurius AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Mercurius AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Mercurius AG.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen wird auf die Erläuterungen in der Einladung zur Hauptversammlung, dort im Abschnitt „Fragen und Anträge von Aktionären“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Mercurius AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Mercurius AG unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

Mercurius AG
Konzernrechtsabteilung
Börsenstraße 2-4
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 25424 7000

 

Frankfurt am Main, im Mai 2019

Mercurius AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.