Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Methauer AGRO-Aktiengesellschaft Zettlitz |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 28. ordentliche Hauptversammlung | 14.01.2020 |
Methauer AGRO-AktiengesellschaftZettlitzAmtsgericht Chemnitz, HRB 4388EinladungDie Aktionäre der Methauer AGRO-Aktiengesellschaft in 09306 Zettlitz OT Methau, Straße der Jugend 34, werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 20. Februar 2020, um 9:00 Uhr,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Methauer AGRO-AG für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassungen der 28. ordentlichen Hauptversammlung |
2.1 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Der Jahresabschluss der Methauer AGRO-AG weist zum 30.06.2019 einen Jahresüberschuss von 2.015.103,56 EUR und einen Bilanzgewinn von 10.750.777,48 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2018/19 wie folgt zu verwenden:
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2.2 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen. |
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2.3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen. |
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2.4 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2019/20 die Firma „Hermann Ebbinghaus & Partner, Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft“, Höhscheiderstraße 116 in 42699 Solingen, als Abschlussprüfer zu wählen. |
Für Aktionäre liegen zur Einsichtnahme vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung aus:
Der Jahresabschluss 2018/19, ergänzt durch Lagebericht, Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und der Bericht des Aufsichtsrates.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Der Aktionär muss bei Teilnahme an der Hauptversammlung seine Identität nachweisen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist an eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung, die nicht später als drei Tage vor der Versammlung erfolgt, gebunden. Die Aktionäre erhalten hierzu mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eine Rückantwortkarte zugestellt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht eines Bevollmächtigten, der mehr als zwei Aktionäre vertritt, ist im Rahmen der Bevollmächtigung auf einen Aktienanteil begrenzt, der 5 % der insgesamt ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien ausmacht. Das Stimmrecht des Bevollmächtigten aus den eigenen Aktien bleibt dabei unberücksichtigt.
Methau, Januar 2020
Für den Vorstand U. Böhme / D. Näther |
Für den Aufsichtsrat S. Teubner |