Methauer AGRO-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Methauer AGRO-Aktiengesellschaft
Zettlitz
Gesellschaftsbekanntmachungen 28. ordentliche Hauptversammlung 14.01.2020

Methauer AGRO-Aktiengesellschaft

Zettlitz

Amtsgericht Chemnitz, HRB 4388

Einladung

Die Aktionäre der Methauer AGRO-Aktiengesellschaft in 09306 Zettlitz OT Methau, Straße der Jugend 34, werden hiermit zu der am

Donnerstag, dem 20. Februar 2020, um 9:00 Uhr,
in der Sportarena „Arche“, Hauptstr. 34 c, 04680 Colditz OT Hausdorf

stattfindenden

28. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Methauer AGRO-AG für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassungen der 28. ordentlichen Hauptversammlung

2.1

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Jahresabschluss der Methauer AGRO-AG weist zum 30.06.2019 einen Jahresüberschuss von 2.015.103,56 EUR und einen Bilanzgewinn von 10.750.777,48 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2018/19 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung orientiert an § 254 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 720.000 EUR auf das nominell 18.000.000 EUR betragende, in 90.000 Stückaktien aufgeteilte Grundkapital der Gesellschaft, entsprechend 8 EUR/Aktie. Die Dividende unterliegt der Besteuerung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Aktionäre erhalten zum Jahresende eine Steuerbescheinigung.

Bei Beschlussfassung erfolgt die Ausschüttung am folgenden Dienstag, den 25.02.2020.

Zuführung von 270.000 EUR in die satzungsmäßige Rücklage (§ 29 Abs. 5) entsprechend 3 EUR/Aktie; dies zur Auffüllung der Rücklage auf 13.320 TEUR entsprechend 148 EUR/Aktie.

Vortrag des Restbetrages von 9.760.777,48 EUR auf neue Rechnung.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

2.3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.

2.4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2019/20 die Firma „Hermann Ebbinghaus & Partner, Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft“, Höhscheiderstraße 116 in 42699 Solingen, als Abschlussprüfer zu wählen.

Für Aktionäre liegen zur Einsichtnahme vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung aus:

Der Jahresabschluss 2018/19, ergänzt durch Lagebericht, Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und der Bericht des Aufsichtsrates.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Der Aktionär muss bei Teilnahme an der Hauptversammlung seine Identität nachweisen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist an eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung, die nicht später als drei Tage vor der Versammlung erfolgt, gebunden. Die Aktionäre erhalten hierzu mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eine Rückantwortkarte zugestellt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht eines Bevollmächtigten, der mehr als zwei Aktionäre vertritt, ist im Rahmen der Bevollmächtigung auf einen Aktienanteil begrenzt, der 5 % der insgesamt ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien ausmacht. Das Stimmrecht des Bevollmächtigten aus den eigenen Aktien bleibt dabei unberücksichtigt.

 

Methau, Januar 2020

 

Für den Vorstand
U. Böhme / D. Näther
Für den Aufsichtsrat
S. Teubner

 

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