Methauer AGRO-Aktiengesellschaft Zettlitz – 26. ordentliche Hauptversammlung

Methauer AGRO-Aktiengesellschaft

Zettlitz

Amtsgericht Chemnitz, HRB 4388

Einladung

Die Aktionäre der Methauer AGRO-Aktiengesellschaft in 09306 Zettlitz OT Methau, Straße der Jugend 34 (eingetragen beim) werden hiermit zu der am

Donnerstag, dem 15. März 2018 um 9:00 Uhr,
in der Sportarena „Arche“, Hauptstr. 34 c, 04680 Colditz OT Hausdorf

stattfindenden

26. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Methauer AGRO-AG für das Geschäftsjahr 2016/17 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates

2

Beschlussfassungen der 26. ordentlichen Hauptversammlung

2.1

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Jahresabschluss der Methauer AGRO-AG weist zum 30.06.2017 einen Jahresüberschuss von 3.025.160,68 EUR und einen Bilanzgewinn von 9.248.691,93 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2016/17 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung orientiert an § 254 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 720.000 EUR auf das nominell 18.000.000 EUR betragende, in 90.000 Stückaktien aufgeteilte Grundkapital der Gesellschaft, entsprechend 8 EUR/Aktie. Für die Besteuerung der Dividende nach den gesetzlichen Vorschriften erhalten die Aktionäre eine Steuerbescheinigung.

Zuführung von 900.000 EUR in die satzungsmäßige Rücklage (§ 29 Abs. 5); dies zur Auffüllung der Rücklage auf 12.150 TEUR entsprechend 135 EUR je Aktie.

Vortrag des Restbetrages von 7.628.691,93 EUR auf neue Rechnung.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen.

2.3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen.

2.4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017/18 Herrn Diplom-Volkswirt Hermann-Josef Steffes, Lindenthaler Str. 14, 04155 Leipzig, als Abschlussprüfer zu wählen.

2.5

Wahl eines neuen Aufsichtsrates

Entsprechend § 102 Abs. 1 AktG können Aufsichtsratsmitglieder nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Dieser Logik entsprechend, endet die Amtszeit des fünften ordentlichen Aufsichtsrates mit der 26. Hauptversammlung am 15.03.2018; es beginnt die Amtszeit des neu zu bestellenden sechsten ordentlichen Aufsichtsrates – sie endet mit der 31. ordentlichen Hauptversammlung im ersten Quartal 2023. Gemäß § 11 der Gesellschaftssatzung besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.

§ 11 der Satzung legt die Voraussetzungen fest, die der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit als auch die einzelnen Mitglieder erfüllen sollen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beschränkungen § 100 Abs. (1), (2), (3) und § 105 AktG. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach § 124 (3) AktG ist der gegenwärtig bestehende Aufsichtsrat zum Wahlvorschlag für den nächstfolgenden Aufsichtsrat verpflichtet. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinem Wahlvorschlag davon leiten lassen, dass die soziale und fachliche Kompetenz, eine weisungsfreie und unabhängige Amtsführung gewährleistet sein soll und die gestellten persönlichen Anforderungen abgesichert werden. Im Interesse des vom Gesetzgeber vorgesehenen Transparenzgebotes erhalten Aktionäre in Kürze eine weitere Mitteilung zu Personenstandsangaben der Aufsichtsratskandidaten, die nicht der Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern unterliegen.

Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl zum nächsten Aufsichtsrat vor:

lfd.
Nr.
Name, Vorname PLZ/Wohnort Beruf geboren
1. Arnold, Thomas 04680 Colditz Bürgermeister 18.04.1963
2. Dost, Ronny 04680 Colditz, OT Erlbach Bankkaufmann 03.03.1971
3. Gottschalk, Barbara 09306 Zettlitz, OT Hermsdorf Regierungsrätin i.R. 17.06.1952
4. Granz, Siegrun 04680 Colditz, OT Lastau Diplomagraringenieur 10.02.1963
5. Kühn, Bernd 09306 Zettlitz, OT Rüx Landwirt 12.05.1959
6. Naupert, Reiner 09326 Geringsw., OT Holzhausen Landwirt 17.02.1958
7. Petke, Bärbel 09306 Rochlitz, OT Penna Außendienstmitarbeiter Bau 19.05.1960
8. Richter, Bernd 09306 Seelitz, OT Köttern Distriktleiter Service (bei Opel) 07.08.1956
9. Teubner, Siegfried 09306 Zettlitz Diplomagraringenieurökonom 03.09.1944

Die Wahlen werden als Einzelwahl durchgeführt. Entsprechend Absatz 5.4.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex ist im Rahmen vorgenannter Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz Herr Siegfried Teubner vorgesehen. Nach Rücksprache versicherten alle Kandidaten, dass sie im Falle ihrer Wahl die Bestellung zum Aufsichtsrat annehmen. Der Kandidat zur lfd. Nr. 9 erklärte, dass er für die Funktion „Aufsichtsratsvorsitz“ für eine Übergangsperiode im Rahmen der Möglichkeiten zur Verfügung steht.

Für Aktionäre liegen zur Einsichtnahme vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung aus:

Der Jahresabschluss 2016/17, ergänzt durch Lagebericht, Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und der Bericht des Aufsichtsrates.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Der Aktionär muss bei Teilnahme an der Hauptversammlung seine Identität nachweisen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist an eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung, die nicht später als drei Tage vor der Versammlung erfolgt, gebunden. Die Aktionäre erhalten hierzu mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eine Rückantwortkarte zugestellt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht eines Bevollmächtigten, der mehr als zwei Aktionäre vertritt, ist im Rahmen der Bevollmächtigung auf einen Aktienanteil begrenzt, der 5 % der insgesamt ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien ausmacht. Das Stimmrecht des Bevollmächtigten aus den eigenen Aktien bleibt dabei unberücksichtigt.

Methau, Februar 2018
Für den Vorstand
U. Böhme/D. Näther
Für den Aufsichtsrat
S. Teubner
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