METRO AG – AKtienerwerb

METRO AG
Düsseldorf
WKN Stammaktie 725 750
WKN Vorzugsaktie 725 753
ISIN Stammaktie DE 000 725 750 3
ISIN Vorzugsaktie DE 000 725 753 7
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der METRO AG vom 20. Februar 2015 hat die Gesellschaft durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 der Tagesordnung ermächtigt, bis zum 19. Februar 2020 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und die erworbenen Aktien im Rahmen der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Die Ermächtigung umfasst auch die Einziehung der erworbenen Aktien.

Die ordentliche Hauptversammlung hat die Gesellschaft durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 9 der Tagesordnung ferner ermächtigt, im Rahmen der erstgenannten Ermächtigung eigene Aktien unter Ausschluss eines etwaigen Andienungs- und Bezugsrechts auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben.

Die ordentliche Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 10 der Tagesordnung ferner beschlossen, die aufgrund eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie das bestehende bedingte Kapital I mit Wirkung ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 10 lit. b) bb) der Tagesordnung beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft aufzuheben und durch die nachfolgend zusammengefasste Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 Euro auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 Euro nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Zur Bedienung der auszugebenden Options- oder Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der METRO AG vom 20. Februar 2015 nach Maßgabe der näheren Bestimmungen von Tagesordnungspunkt 10 lit. b) bb) der Tagesordnung beschlossen, § 4 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft neu zu fassen, und das Grundkapital um bis zu 127.825.000 Euro, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital I).

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse der ordentliche Hauptversammlung ist den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung zu entnehmen, die am 7. Januar 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde.

Düsseldorf, im Februar 2015

METRO AG

Der Vorstand

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