METRO AG – Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

METRO AG
Düsseldorf
WKN Stammaktie 725 750
WKN Vorzugsaktie 725 753
ISIN Stammaktie DE 000 725 750 3
ISIN Vorzugsaktie DE 000 725 753 7
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der METRO AG vom 20. Februar 2015 hat beschlossen, die aufgrund eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2010 bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Wirkung ab der Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 10 lit. b) bb) der Tagesordnung beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft aufzuheben und durch die nachfolgend zusammengefasste Ermächtigung zu ersetzen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 Euro auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 Euro nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Zur Bedienung der auszugebenden Options- oder Wandelschuldverschreibungen hat die Hauptversammlung der METRO AG vom 20. Februar 2015 nach Maßgabe der näheren Bestimmungen von Tagesordnungspunkt 10 lit. b) bb) der Tagesordnung beschlossen, § 4 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft neu zu fassen, und das Grundkapital um bis zu 127.825.000 Euro, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital I).

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses der ordentliche Hauptversammlung ist dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 10 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG vom 20. Februar 2015 zu entnehmen, die am 7. Januar 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Die unter Tagesordnungspunkt 10 lit. b) bb) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung beschlossene Satzungsänderung wurde am 20. März 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und damit wirksam.

Düsseldorf, im März 2015

METRO AG

Der Vorstand

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