mic AG – Hauptversammlung 2017

mic AG

München

WKN A0KF6S
ISIN DE000A0KF6S5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der mic AG mit Sitz in München am Montag, den 27. März 2017, um 10:00 Uhr (MESZ) in die Räumlichkeiten der Bayerischen Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München, ein.
Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der mic AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 15.902.666,56 auf neue Rechnung vorzutragen.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Claus-Georg Müller als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Claus-Georg Müller für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Manuel Reitmeier als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Manuel Reitmeier für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Oliver Kolbe als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Oliver Kolbe für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der mic AG für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 27.03.2017 niedergelegt. Die reguläre Amtszeit der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 31.07.2013 gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet.

Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, Herrn Dr. Jürgen Gromer als Nachfolger von Herrn Reiner Fischer in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Hauptversammlung soll weiter vorgeschlagen werden, Herrn Martin Weigert wieder in den Aufsichtsrat zu wählen sowie Herrn Dr. Christoph Ludwig, nachdem dieser mit Wirkung vom 15. Oktober 2015 gerichtlich zum Aufsichtsrat bestellt wurde, durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

Die nachfolgend genannten Personen werden gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 27. März 2017 für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet, in den Aufsichtsrat gewählt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird:

a)

Dr. Jürgen Gromer
Management Consultant,
wohnhaft in Bensheim

b)

Martin Weigert
Geschäftsführer der Avago Technologies Fiber GmbH mit Sitz in Regensburg,
wohnhaft in Etterzhausen

c)

Dr. Christoph Ludwig
Steuerberater und Partner der BLL Braun Leberfinger Ludwig Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer PartGmbB,
wohnhaft in München.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Die Mitgliedschaften der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sind wie folgt:

1.

Herr Dr. Jürgen Gromer:
TE Connectivity Ltd., Berwyn, USA;
WABCO Holdings Inc., New York, USA.

2.

Herr Martin Weigert:
4industries AG, München.

Herr Dr. Christoph Ludwig gehört keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) an.

Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind den auf der Internetseite der mic AG (http://www.mic-ag.eu/hauptversammlung/) eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.

Tagesordnungspunkt 9
Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der mic AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Aufwandsentschädigung für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen im Hinblick auf die Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrats vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 10.000,00 erhalten, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 15.000,00 erhält.

HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §§  172, 173  Aktiengesetz (AktG) am 24. Juni 2016 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der Jahresabschluss der mic AG zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang sowie der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 liegen vor der Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 175 Absatz 2 Aktiengesetz in den Geschäftsräumen der mic AG in der Denisstr. 1b, 80335 München aus und sind unter

http://www.mic-ag.eu/hauptversammlung/

einsehbar. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG, VOLLMACHTEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 20. März 2017 (24:00 Uhr MEZ), bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung kann auch über das depotführende Institut erfolgen.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf den 06. März 2017 (0:00 Uhr MEZ), beziehen und ist durch Bestätigung durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zu erbringen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 20. März 2017 (24:00 Uhr MEZ) unter folgender Adresse zugehen:

mic AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre können sich ferner durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter„) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen; ihnen müssen eine Vollmacht und zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden. Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen wird den Aktionären gemeinsam mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft zugesandt. Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts- und Weisungsformular senden Sie bitte per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse:

mic AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Es können nur Weisungen berücksichtigt werden, die spätestens mit Ablauf des 26. März 2017 bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingehen. Wir bitten ferner zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

INFORMATIONEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Anfragen oder Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse, bitte möglichst per Fax, zu richten:

mic AG
Denisstr. 1b
80335 München
Fax: +49 (0)89 244 192 230
E-Mail: elke.kohl@mic-ag.eu

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung der Hauptversammlung (Gegenanträge) und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, den Tag des Zugangs nicht mitgerechnet, also bis spätestens zum 12. März 2017 (24:00 Uhr MEZ), unter der oben genannten Adresse zugehen, werden nebst einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären im Internet unter

http://www.mic-ag.eu/hauptversammlung/

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Februar 2017

mic AG

Der Vorstand

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