MICHAELTELECOM AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MICHAELTELECOM AG
Bohmte
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 10.07.2020

MICHAELTELECOM AG

Bohmte

WKN 576803

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

12. August 2020, 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der MICHAELTELECOM AG,
Dammer Straße 7, 49163 Bohmte-Hunteburg,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.741.446,81 in gleicher Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marie-Curie-Straße 1, 49076 Osnabrück zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung die Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens bis zum 06.08.2020

bei der Gesellschaft

bei einem deutschen Notar

bei einer Wertpapiersammelbank

bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle: Sparkasse Osnabrück

bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt sind.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist von diesem darüber eine Bescheinigung auszustellen. Diese ist gem. § 14 Abs. 4 der Satzung spätestens am 07.08.2020 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Bohmte, am 30. Juni 2020

MICHAELTELECOM AG

Der Vorstand

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