Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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MICHAELTELECOM AG Bohmte |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 19.06.2019 |
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MICHAELTELECOM AGBohmte– WKN 576803 –Einladung zur ordentlichen HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.349.373,91 eine Dividende von € 177.200,00 entsprechend € 0,20 pro Aktie oder entsprechend 20 % auf das Grundkapital der Gesellschaft auszuschütten und € 5.172.173,91 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei darauf hingewiesen wird, dass sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt und die Hauptversammlung an Vorschläge nicht gebunden ist:
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & P Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marie-Curie-Straße 1, 49076 Osnabrück zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung die Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens bis zum 24.07.2019
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bei der Gesellschaft |
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bei einem deutschen Notar |
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bei einer Wertpapiersammelbank |
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bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle: Sparkasse Osnabrück |
bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt sind.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist von diesem darüber eine Bescheinigung auszustellen. Diese ist gem. § 14 Abs. 4 der Satzung spätestens am 25.07.2019 bei der Gesellschaft einzureichen.
Bohmte, am 06. Juni 2019
MICHAELTELECOM AG
Der Vorstand