MICHAELTELECOM AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MICHAELTELECOM AG
Bohmte
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 19.06.2019

MICHAELTELECOM AG

Bohmte

– WKN 576803 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
30. Juli 2019, 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der MICHAELTELECOM AG, Bruchheide 34, 49163 Bohmte
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.349.373,91 eine Dividende von € 177.200,00 entsprechend € 0,20 pro Aktie oder entsprechend 20 % auf das Grundkapital der Gesellschaft auszuschütten und € 5.172.173,91 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei darauf hingewiesen wird, dass sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt und die Hauptversammlung an Vorschläge nicht gebunden ist:

a)

Herrn Ulrich Hülle, Hamburg

b)

Frau Heidemarie Michael, Bohmte

c)

Herrn Bernward Böker, Georgsmarienhütte

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & P Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marie-Curie-Straße 1, 49076 Osnabrück zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung die Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens bis zum 24.07.2019

bei der Gesellschaft

bei einem deutschen Notar

bei einer Wertpapiersammelbank

bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle: Sparkasse Osnabrück

bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt sind.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist von diesem darüber eine Bescheinigung auszustellen. Diese ist gem. § 14 Abs. 4 der Satzung spätestens am 25.07.2019 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Bohmte, am 06. Juni 2019

MICHAELTELECOM AG

Der Vorstand

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