Mildenauer Agrar AG – 31. Ordentliche Hauptversammlung

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Mildenau

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, dem 24. Juni 2022, um 18:00 Uhr

in 09456 Mildenau, Gasthof Mildenau, Dorfstraße 82 stattfindenden

31. Ordentlichen Hauptversammlung

herzlich ein.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis
31.12.2021 mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
02625 Bautzen, Paulistraße 28,

zu bestellen.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes zusammen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Kandidaten zur Wahl vor:

1.

Frau Andrea Einenkel–Wangler, Herdenmanagerin
Silberhüttenstraße 31, 09468 Geyer

2.

Herr Dirk Urban, Wirtschaftsprüfer /​ Steuerberater
Löhrstraße 29, 02625 Bautzen

3.

Herrn Udo Teucher, Agrotechniker
Dorfstraße 182, 09456 Mildenau

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft endet die Amtszeit
mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4.Geschäftsjahr
beschließt. Hierbei wird das Jahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgezählt. Die
Hauptversammlung ist nicht an die Vorschläge gebunden.

Gemäß § 16 Abs.2 der Satzung der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft sind die Aktionäre
berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten
vertreten zu lassen. Dieser darf dabei maximal 2 Aktionäre gleichzeitig vertreten.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gilt nach §
15 der Satzung die Eintragung im Aktienbuch am Tag der Hauptversammlung als Ausweis
der Berechtigung.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung
der Hauptversammlung im „Bundesanzeiger“ bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen.
Es ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen
und die Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.

Der Abschlussbericht des Geschäftsjahres zum 31.12.2021, der Geschäftsbericht des
Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Mildenauer
Agrar Aktiengesellschaft, im Sekretariat des Vorstandsvorsitzenden, Am Sportplatz
14, 09456 Mildenau, eingesehen werden.

 

Mildenau, den 19.05.2022

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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