Mildenauer Agrar AG – 32. Ordentliche Hauptversammlung

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Mildenau

EINLADUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 29. Juni 2023, um 18:00 Uhr

in 09456 Mildenau, Gasthof Mildenau, Dorfstraße 82,

stattfindenden

32. Ordentlichen Hauptversammlung

herzlich ein.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2022 mit dem Geschäftsbericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft in Höhe von 351.502,22 EUR wie folgt zu verwenden:

2,00 EUR je dividendenberechtigte Aktie zu einem Nominalbetrag in Höhe von 26,00 EUR, das sind 43.898,00 EUR als Dividende auszuschütten, 100.000,00 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag von 207.604,22 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Zahlung der Dividende erfolgt am 13.07.2023.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
02625 Bautzen, Paulistraße 28

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft sind die Aktionäre berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dieser darf dabei maximal 2 Aktionäre gleichzeitig vertreten.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte gilt nach § 15 der Satzung die Eintragung im Aktienbuch am Tag der Hauptversammlung als Ausweis der Berechtigung.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im „Bundesanzeiger“ bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Es ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.

Der Abschlussbericht des Geschäftsjahres zum 31.12.2022, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft, im Sekretariat des Vorstandsvorsitzenden, Am Sportplatz 14, 09456 Mildenau, eingesehen werden.

 

Mildenau, den 24.05.2023

Mildenauer Agrar Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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