Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft
Bad Überkingen
– ISIN DE0006614001 und DE0006614035 –
– WKN 661 400 und 661 403 –

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit ein zur neunundachtzigsten ordentlichen Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 18. Juni 2015, 10:30 Uhr, in der Jahnhalle, Eberhardstraße 16, 73312 Geislingen an der Steige.
I.

Tagesordnung im Überblick
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung eigener Aktien an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 und 4 AktG
II.

Beschlussvorschläge zur Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des für die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen sind auf www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 3.036.571,25 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,23 für jede der 5.464.494 dividendenberechtigten Stammaktien für das Geschäftsjahr 2014
(insgesamt EUR 1.256.833,62)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,31 für jede der 2.187.360 dividendenberechtigten Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2014
(insgesamt EUR 678.081,60)

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 1.101.656,03 auf neue Rechnung

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 850.206 eigene Stammaktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung eigener Aktien ändern, wird der Hauptversammlung für diesen Fall ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet, der bei unveränderter Ausschüttung der Dividende von EUR 0,23 pro dividendenberechtigter Stammaktie sowie EUR 0,31 pro dividendenberechtigter Vorzugsaktie für das Geschäftsjahr 2014 den Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorsieht.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Michael Bartholl für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2015, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung eigener Aktien an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 und 4 AktG

Der Vorstand beabsichtigt, eigene Aktien der Gesellschaft an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. zu veräußern. Im Gegenzug soll die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. beauftragt und verpflichtet werden, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Leistungszusagen zur betrieblichen Altersversorgung für frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene („Direktzusagen“) Sorge zu tragen, deren Erfüllung bislang allein der Gesellschaft obliegt. Auf diese Weise soll eine Reduzierung der Verwaltungsaufgaben und eine Verbesserung der Eigenkapitalquote der Gesellschaft erreicht werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien soll gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Veräußerung von sämtlichen zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft oder Teilen davon unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 und 4 AktG durch die Gesellschaft an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. als Gegenleistung für die Übernahme der Verpflichtung zur Erfüllung von Direktzusagen in Höhe von bis zu EUR 7.000.000,00 durch die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. wird zugestimmt.

Der Börsenkurswert der veräußerten eigenen Aktien darf den Bilanzwert der betreffenden Direktzusagen zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs („Börsenpreis“) gilt der Mittelwert der an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart festgestellten Schlusskurse der Stammaktien der Gesellschaft an den letzten zehn Börsentagen vor der Veräußerung der Aktien.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Veräußerung der eigenen Aktien und ihrer Durchführung festzusetzen.
III.

Schriftlicher Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss)

Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss erstellt. Der Bericht ist alsbald nach Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft auf www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:

Im Falle einer Veräußerung eigener Aktien durch die Gesellschaft ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand beabsichtigt allerdings nunmehr, eigene Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 und 4 AktG an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. als Gegenleistung für die Übernahme der Verpflichtung zur Erfüllung von Direktzusagen durch die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. zu veräußern. Die Veräußerung der eigenen Aktien erfolgt mithin gegen Sachleistung.

Die Gesellschaft wird der Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. die zu veräußernden eigenen Aktien zum Börsenpreis zzgl. eines Aufschlags in Höhe von 1 bis 5 Promille übertragen.

Die Maßnahme liegt im besonderen Interesse der Gesellschaft, weil sie der Gesellschaft einen größeren unternehmerischen Handlungsspielraum verschafft. Die Gesellschaft wird so in die Lage versetzt, durch Entlastung der Passivseite der Bilanz die Eigenkapitalquote der Gesellschaft und des Konzerns zu verbessern. Zudem wird die Gesellschaft administrativ entlastet, indem die Abwicklung der Direktzusagen zukünftig gemeinsam mit der Abwicklung der sonstigen Pensionsverbindlichkeiten der Gesellschaft einheitlich durch die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. erfolgen wird. Zugleich wird die Liquidität der Gesellschaft geschont, indem statt Barmitteln eigene Aktien als vorweggenommener Aufwendungsersatz an die Versorgungshilfe für die Betriebsangehörigen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG 1938 e.V. übertragen werden. Auf diese Weise wird es der Gesellschaft ermöglicht, in effektiver Weise von dem Finanzinstrument des Erwerbs und der Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen und die damit verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren.

Die Interessen der Aktionäre werden unter Berücksichtigung der im Beschluss festgelegten Rahmenbedingungen für die Veräußerung nicht unangemessen beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Börsenpreis der veräußerten Aktien den Wert der Gegenleistung nicht überschreitet. Der Bezugsrechtsausschluss ist daher sachlich gerechtfertigt.
IV.

Weitere Angaben zur Einberufung
1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (also auf den 28. Mai 2015, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag)) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der folgenden Adresse zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen sind (also spätestens am 11. Juni 2015, 24:00 Uhr):

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen

Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein depotführendes Institut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene und von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen und Personen bevollmächtigt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Fax oder E-Mail verwenden Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: minag-hv2015@computershare.de

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft auf www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der vorstehend in dieser Ziffer 2 genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen.

Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem unter der vorstehend in dieser Ziffer 2 genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft auf
www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations zum Herunterladen bereit.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 16. Juni 2015, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft), postalisch, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: minag-hv2015@computershare.de

Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden mit Übersendung der Eintrittskarte übermittelt. Diese Informationen sind auch im Internet auf www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht.
3.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass weitere Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem zusätzlichen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Etwaige Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 24. Mai 2015, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bahnhofstr. 15
73337 Bad Überkingen
Telefax: +49 (0) 7331 / 201 – 430
E-Mail: hv2015@minag.de

Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten.
4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge durch die Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 03. Juni 2015, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bahnhofstr. 15
73337 Bad Überkingen
Telefax: +49 (0) 7331 / 201 – 430
E-Mail: hv2015@minag.de

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich dem Namen des Aktionärs und der Begründung sowie etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich im Internet auf www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht.

Die vorstehenden Ausführungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (dieses Jahr allerdings nicht Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht die Gesellschaft einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
5.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Der Vorstand hat in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf sein Verlangen Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
6.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die Gesellschaft veröffentlicht alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung auf ihrer Internetseite unter www.mineralbrunnen-ag.de unter der Rubrik Investor Relations Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die mit der Einberufung der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitergehende Ausführungen zu den vorgenannten Aktionärsrechten.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
7.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 8.502.060 (6.314.700 Stammaktien und 2.187.360 stimmrechtslose Vorzugsaktien). Die Vorzugsaktionäre haben in der Hauptversammlung kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 6.314.700, wovon zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger 850.206 Stimmrechte gemäß § 71b AktG ruhen.

Bad Überkingen, im Mai 2015

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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