MISTRAL Media AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MISTRAL Media AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 05.08.2020

MISTRAL Media AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A1PHC13 / WKN: A1PHC1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 31. August 2020 um 11:00 Uhr
als virtuelle Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2020
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein.

Die gesamte Versammlung wird in Form einer virtuellen Hauptversammlung abgehalten und für Aktionäre und Aktionärsvertreter von den in der Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, gelegenen Räumen im Internet über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https://www.mistral-media.de/investor-relations

in Bild und Ton live übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl. Bitte beachten Sie die näheren Hinweise zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung in Abschnitt II. dieser Einladung „Weitere Informationen und Hinweise zur Hauptversammlung“.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der MISTRAL Media AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung am 25. März 2020 gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser festgestellt. Der festgestellte Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zur Entgegennahme vorzulegen. Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung findet hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Rolf Birkert, Eva Katheder und Dr. Burkhard Schäfer endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie der gegenwärtigen Fassung von § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der MISTRAL Media AG besteht der Aufsichtsrat der MISTRAL Media AG aus drei Mitgliedern. Für diese drei vakant werdenden Positionen sind drei neue Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

„Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gewählt:

Herr Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird;

Herr Rolf Birkert, Frankfurt am Main, Vorstand der Deutsche Balaton AG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird;

Frau Eva Katheder, Unternehmensberaterin, Bad Vilbel, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.“

Herr Dr. Burkhard Schäfer ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Altech Advanced Materials AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Alpha Cleantec AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)

MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

VV Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Darüber hinaus übt Herr Dr. Schäfer keine vergleichbaren Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Herr Rolf Birkert ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

CARUS AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Ming Le Sports AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Darüber hinaus übt Herr Birkert keine vergleichbaren Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Frau Eva Katheder ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Investunity AG, Heidelberg (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Latonba AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Aufsichtsrats)

S&O Beteiligungen AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Strawtec Group AG, Heidelberg (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Darüber hinaus übt Frau Katheder keine vergleichbaren Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

II.

Weitere Informationen und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten; Übertragung der Hauptversammlung im HV-Aktionärsportal

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (im Folgenden „COVID-19-Gesetz“).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung ist deshalb nicht möglich.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben die nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten zum Verfolgen der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet, zur Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung, zur Stellung von Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation und zur Widerspruchserhebung gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über elektronische Kommunikation.

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Ein Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung wird von der Gesellschaft spätestens am Tag vor der Hauptversammlung unter

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zugänglich gemacht. Zum Abruf dieser Bild- und Tonübertragung sind die zur Hauptversammlung gemäß nachfolgender Ziffer 2 ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre berechtigt. Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann gegebenenfalls erforderlich sein, die Zoom App zu installieren.

Diejenigen Aktionäre, die sich wie nachstehend in Ziffer 2 beschrieben ordnungsgemäß angemeldet haben, können die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über den vorbezeichneten Link verfolgen und darüber hinaus persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten vor Ort ausgeschlossen. Die Liveübertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Anmeldung, Ausübung des Stimmrechts und der Fragemöglichkeit sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf Montag, 10. August 2020, 00:00 Uhr (MESZ), und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, 24. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

MISTRAL Media AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49-(0)69-78904710
oder per E-Mail: hv@mistral-media.de

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter II.2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens zum Schluss des von dem Versammlungsleiter angeordneten Zeitfensters zur Abgabe der Briefwahl während der Hauptversammlung am 31. August 2020 („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Formular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter

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ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Für den Fall, dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 7) oder ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden, hat die Gesellschaft auf dem im Internet verfügbaren Formular zur Stimmabgabe Großbuchstaben vorgesehen. Jedem rechtzeitig gestellten und zu veröffentlichenden Gegenantrag sowie jedem berechtigten Ergänzungsverlangen wird ein Großbuchstabe zugeordnet, der auf dem Stimmabgabeformular ersichtlich ist. Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen, das heißt nach Ablauf des 16. August 2020, Gebrauch zu machen und sich auf der Internetseite der Gesellschaft zu vergewissern, ob Gegenanträge oder Ergänzungsverlangen zugänglich gemacht wurden. In jedem Fall wird allerdings die zuletzt übermittelte, fristgemäß bei der Gesellschaft zugegangene Briefwahl berücksichtigt. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat nur die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Im Falle des Zugangs mehrerer Briefwahlbögen desselben Aktionärs wird deshalb ausschließlich die zuletzt bei der Gesellschaft zugegangene Briefwahl berücksichtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Alternativ können Aktionäre ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, wie z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung gemäß den Bestimmungen unter Ziffer II.2 erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können bis zum Ablauf der Briefwahlfrist (hierzu vorstehend Ziffer 3) Vollmachten erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder Unternehmen sowie Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit den Zugangsdaten übersandt. Zusätzlich kann ein Vollmachtformular auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zum Download zur Verfügung.

Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:

MISTRAL Media AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
oder per Telefax +49 (0)69 78904710
oder per E-Mail: hv@mistral-media.de

Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

5.

Fragemöglichkeit des Aktionärs gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht. Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft bittet die angemeldeten Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs der Hauptversammlung dringend, Fragen möglichst frühzeitig, jedenfalls aber bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 29. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hv@mistral-media.de

einzureichen. Der Vorstand behält sich vor, vorab eingereichte Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zu beantworten.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

6.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

hv@mistral-media.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 und § 127 AktG

Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, in entsprechender Anwendung der § 126, § 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln.

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:

MISTRAL Media AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
oder per Telefax +49 (0)69 78904710
oder per E-Mail: hv@mistral-media.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält.

Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2020, 24:00 Uhr, unter vorstehenden Kontaktdaten eingegangenen und zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen oder des Aufsichtsrats zu Wahlvorschlägen von Aktionären werden auf der Internetseite

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zugänglich gemacht. Anträge und Wahlvorschläge, die sich nicht in der Ablehnung eines Verwaltungsantrags erschöpfen, werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs mit Großbuchstaben gekennzeichnet.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten bis spätestens zum Ablauf des 16. August 2020, 24:00 Uhr, zugegangen sind, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.

8.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter

https://www.mistral-media.de

abgerufen werden.

Die Gesellschaft wird die Mitteilungen nach § 125 AktG, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung und etwaige Änderungen nach § 122 Abs. 1 AktG, grundsätzlich nur elektronisch verschicken. Soweit Aktionäre oder Kreditinstitute einen postalischen Versand bevorzugen, wird um Anforderung an die Gesellschaft unter den in Ziffer II.2. genannten Kontaktdaten gebeten.

9.

Datenschutzinformation für Aktionäre der MISTRAL Media AG

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Depotbank und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung bedient sich die Gesellschaft Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@mistral-media.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

MISTRAL Media AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
oder per Telefax +49 (0)69 78904710

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

 

Frankfurt am Main, im Juli 2020

MISTRAL Media AG

Der Vorstand

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