MISTRAL Media AG – Hauptversammlung 2015

MISTRAL Media AG
Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 100226
ISIN: DE000A1PHC13 / WKN: A1PHC1

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Dienstag, dem 25. August 2015 um 14.00 Uhr
im Grenzhof Hotel & Restaurant
Grenzhof 9
69123 Heidelberg
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2015

I.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der MISTRAL Media AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 in seiner Sitzung am 2. Juni 2015 gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser festgestellt. Der festgestellte Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zur Entgegennahme vorzulegen. Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung findet hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht statt.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2013 und 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2013 und im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 2 Absatz (1)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Absatz (1) der Satzung der MISTRAL Media AG wie folgt neu zu fassen:

„(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung, das Management und das Controlling von Beteiligungsunternehmen sowie die Erbringung von Serviceleistungen jeglicher Art für andere Unternehmen, insbesondere Beteiligungsunternehmen, auch die Annahme und Weiterleitung von Anzeigen (Anzeigenexpedition). Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten, insbesondere Fernsehproduktions- und dazu gehörige Rechte zu vermarkten, und alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten, für die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) nicht erforderlich ist, vorzunehmen.“
5.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Eva Katheder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Burkhard Schäfer und Rolf Birkert endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie der gegenwärtigen Fassung von § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der MISTRAL Media AG besteht der Aufsichtsrat der MISTRAL Media AG aus drei Mitgliedern. Für diese zwei vakant werdenden Positionen sind zwei neue Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:

„Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gewählt:

Herr Dr. Burkhard Schäfer, Mannheim, Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt

Herr Rolf Birkert, Frankfurt am Main, Vorstand der Deutsche Balaton AG, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.“

Herr Dr. Burkhard Schäfer ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

ABC Beteiligungen AG (Mitglied des Aufsichtsrats)

ConBrio Beteiligungen AG (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton AG (Mitglied des Aufsichtsrats)

GPXS Service AG (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

VV Beteiligungen (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats).

Herr Rolf Birkert ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

CARUS AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Deutsche Balaton Immobilien I AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Eurohaus Frankfurt AG (Mitglied des Aufsichtsrats)

KINGHERO AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Ming Le Sports AG (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats).
6.

Beschlussfassung über die Änderung des § 18 Absatz (2) und Absatz (4) der Satzung der MISTRAL Media AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Beschluss zu fassen, in dem § 18 Absatz (2) und Absatz (4) der Satzung der MISTRAL Media AG wie folgt geändert werden:

„(2) Binnen der gesetzlichen Frist hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie – soweit jeweils gesetzlich oder nach den für die Gesellschaft geltenden Börsenbedingungen erforderlich – den Anhang und den Lagebericht aufzustellen. Diese Unterlagen sind unverzüglich nach ihrer Aufstellung zusammen mit dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten.“

und

„(4) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie in den im Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses.“
II.

Teilnahme an der Hauptversammlung
1.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Dienstag, den 04. August 2015, 00:00 Uhr (MESZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Dienstag, den 18. August 2015, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

MISTRAL Media AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49-69-12012-86045
oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com
2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).
3.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

MISTRAL Media AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
oder per Telefax (069) 78904710
oder per E-Mail: info@mistral-media.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.
4.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter www.mistral-media.de abgerufen werden.

Frankfurt, im Juli 2015

MISTRAL Media AG

Der Vorstand

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