Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft: 113. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft
Hanau
Gesellschaftsbekanntmachungen 113. ordentliche Hauptversammlung 10.07.2020

Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft

Hanau

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der

am Freitag, dem 28. August 2020, 15.00 Uhr

in unserer Verwaltung, Senefelderstraße 14, Hanau, stattfindenden

113. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 21.476.509,79 € wie folgt zu verwenden:

2.1 Zahlung einer Dividende von 5,25 € je Stückaktie auf die im Umlauf befindlichen
400.000 Stückaktien
2.100.000,00 €
2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen 2.000.000,00 €
2.3 Gewinnvortrag auf neue Rechnung 17.376.509,79 €
2.4 Bilanzgewinn 21.476.509,79 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung ihres Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und sich gemäß § 16 der Satzung spätestens am 21. August 2020 bei der Gesellschaft schriftlich, durch Telefax oder auf elektronischem Wege angemeldet haben.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

 

Hanau, den 08. Juli 2020


Christoph Hagemeier                ppa. Marco Meurer

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