Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft, Hanau – Bekanntmachung der Kraftloserklärung von Aktien gemäß § 73 AktG

Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft

Hanau

Amtsgericht Hanau unter HR B 5605

 

Bekanntmachung der Kraftloserklärung von Aktien gemäß § 73 AktG

1.

Die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft („MHI AG“ oder „Gesellschaft“) hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 23. Januar 2023 (Auftragsnummer 230112029508), vom 23. Februar 2023 (Auftragsnummer 230112030313) und 23. März 2023 (Auftragsnummer 230112030323) an ihre Aktionäre dreimal die Aufforderung gerichtet, ihre aufgrund des Wegfalls des Anspruchs auf Verbriefung von Aktien unrichtig gewordenen Aktien bis zum Ablauf des 1. Mai 2023 bei der Gesellschaft zum Umtausch in neue Aktien einzureichen.

2.

Auf der Grundlage der Genehmigung des Amtsgerichts Hanau, Registergericht, vom 3. Januar 2023, Aktenzeichen HR B 5605/​45, werden hiermit die folgenden Aktien, die nicht bis zum Ablauf des 1. Mai 2023 bei der Gesellschaft eingereicht wurden, für kraftlos erklärt:

Aktiennummer 905, ausgestellt auf Katja Niekamp, geborene Struve.

3.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktien werden keine neuen Aktien ausgegeben, da die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Verbriefungsanspruch der Aktionäre nach § 10 Abs. 5 AktG auszuschließen.

Hanau, den 8. Mai 2023

Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Marco Meurer Christoph Hagemeier
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