MK-Kliniken AG Berlin – Einziehung eigener Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MK-Kliniken AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einziehung eigener Aktien 05.02.2019

MK-Kliniken AG

Berlin

– ISIN DE000A1TNRR7 –
– Wertpapier-Kenn-Nr. A1TNRR –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 WpHG
– Einziehung eigener Aktien –

Die ordentliche Hauptversammlung der MK-Kliniken AG vom 02. November 2017 hat den Vorstand unter anderem ermächtigt, die von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Diese Verwendungsermächtigung ist durch die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 14. Juni 2018, 27. September 2018 und 13. Dezember 2018 unberührt geblieben.

Der Vorstand der MK-Kliniken AG hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 06. Dezember 2018 beschlossen, 837.340 eigene Aktien im Wege des vereinfachten Einziehungsverfahrens ohne Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 07. Dezember 2018 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

Das Grundkapital der MK-Kliniken AG beträgt nach der Einziehung der eigenen Aktien weiterhin Euro 37.320.000 und ist eingeteilt in 13.205.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet Euro 2,83.

 

Berlin, im Februar 2019

MK-Kliniken AG

Der Vorstand

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