MKB Mittelstandskreditbank AG – außerordentliche Hauptversammlung

MKB Mittelstandskreditbank AG

Hamburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 16. März 2016, 11.00 Uhr

in den Räumen der MEGA eG in Hamburg,
Fangdieckstraße 45, 22547 Hamburg,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage und Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:

„Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage von 4.680.000,00 € – um 3.834.690,00 € – auf 8.514.690,00 € durch Ausgabe von 30 neuen auf den Namen lautenden, nennwertlosen Stückaktien erhöht. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 127.823,00 € je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2016 voll gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.“

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiterhin vor, § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Das Grundkapital beträgt 8.514.690,00 €; es ist eingeteilt in 120 nennwertlose Stückaktien. Das Grundkapital setzt sich zusammen aus

a) 110 Stammaktien
b) 10 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

Aus dem Bilanzgewinn erhalten zunächst die Vorzugsaktionäre einen Gewinnanteil in Höhe von 2.600,00 € je Vorzugsaktie.

Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung des Vorzugsbetrages nicht aus, so ist aus dem Bilanzgewinn des nächsten Jahres zunächst der Rückstand ohne Zinsen nachzuzahlen und sodann der volle Vorzugsbetrag dieses Jahres auf die Vorzugsaktien zu verteilen. Bei rückständigen Vorzugsbeträgen mehrerer Jahre sind aus dem Bilanzgewinn zunächst die Rückstände in der Reihenfolge ihrer Entstehung und sodann der Vorzugsbetrag dieses Jahres auszuzahlen.

Der nach der Verteilung an die Vorzugsaktionäre verbleibende Bilanzgewinn wird auf die Stamm- und Vorzugsaktionäre gleichmäßig nach der Zahl der Aktien verteilt, soweit nicht die Hauptversammlung eine andere Verwendung dieses Teils des Bilanzgewinns beschließt.“

Hamburg, 08. Februar 2016

MKB Mittelstandskreditbank AG

Kerstin Daecke

Ulrich Schuster

 

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