MME MOVIEMENT AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

MME MOVIEMENT AG

München

ISIN: DE 000 5761159 /​ WKN: 576 115

Angaben nach § 125 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 („DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG 2023
(Formale Angabe gemäß DVO: e63f0583afc7ed118143005056888925)
2. Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0005761159
2. Name des Emittenten MME MOVIEMENT AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 6. Juli 2023 (Formale Angabe gemäß DVO: 20230706)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn) 12:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 10:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als physische Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung ecos office center münchen
Landsberger Straße 155 /​ Haus 1
80687 München, Deutschland
5. Aufzeichnungsdatum Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG und § 17.2 der Satzung der MME MOVIEMENT AG ist der 15. Juni 2023, 00:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 20230614, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
6. Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

Hinweis gemäß § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre* können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den in der Einberufung bekannt gemachten Voraussetzungen durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen.

* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit ein.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 6. Juli 2023, 12:00 Uhr (MESZ),

im Konferenzbereich des ecos office center münchen,

Landsberger Straße 155, Haus 1, 80687 München

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MME MOVIEMENT AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 19. Mai 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Jahresabschluss wird auch der dort im Anhang enthaltene Vorschlag für die Gewinnverwendung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022)

Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. Dezember 2022 weist für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor Wirksamwerden des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der All3Media Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR 8.635.646,48 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der MME MOVIEMENT AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 8.635.646,48 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar bis 31. Dezember 2022)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

II.

Ergänzende Angaben und Hinweise

Die MME MOVIEMENT AG ist nicht börsennotiert. Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der Adressen für die Übersendung von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. (soweit anwendbar) Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen (mit Ausnahme der erwähnten Pflichtangaben) freiwillig und sollen unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, im Rahmen dieser Hauptversammlung erleichtern.

Der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es ist eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, sowie die Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, sowie zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse (Anmeldeadresse) in Textform (§ 126b BGB) anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse als Berechtigungsnachweis einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz übermitteln:

MME MOVIEMENT AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München, Deutschland
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den Anteilsbesitz zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des 15. Juni 2023 (00:00 Uhr (MESZ)) („Aufzeichnungsdatum“) beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum Ablauf des 29. Juni 2023 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme zur Versammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich form- und fristgerecht angemeldet und einen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Teilnahme, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum. Mit dem Aufzeichnungsdatum geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem Aufzeichnungsdatum ist für die Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Aufzeichnungsdatum haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Aufzeichnungsdatum. Personen, die zum Aufzeichnungsdatum noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Das Aufzeichnungsdatum hat keine Bedeutung für den Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME MOVIEMENT AG mit der All3Media Deutschland GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags gemäß § 304 AktG.

Nach form- und fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Für den Fall, dass ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen im Vorfeld der Hauptversammlung mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis an der Einlasskontrolle vorweist. Für die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder die Übermittlung des Nachweises werden die Aktionäre gebeten, die nachfolgend genannte Adresse zu verwenden:

MME MOVIEMENT AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München, Deutschland

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse

anmeldestelle@computershare.de

zu übersenden. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf unter der vorgenannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse sollen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Mittwoch, den 5. Juli 2023, 12:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Nachweis einer mittels E-Mail erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär den Nachweis an der Ein-/​Ausgangskontrolle vorweist.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären zugesandt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Außerdem können unsere Aktionäre von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig erfolgen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zusammen mit der Eintrittskarte unaufgefordert übersandt. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Die Vollmachten und Weisungen gegenüber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern, die vor der Hauptversammlung erteilt werden, sollen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Mittwoch, den 5. Juli 2023, 12:00 Uhr (MESZ), unter der oben genannten Anmeldeadresse (postalisch oder per E-Mail) zugehen.

Darüber hinaus bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen und entsprechend Weisungen zu erteilen.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 haben verbindlichen Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen hinsichtlich der Erteilung und/​oder des Widerrufs einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. hinsichtlich der Erteilung, der Änderung und/​oder des Widerrufs von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ein, wird jeweils die zuletzt eingegangene Erklärung als vorrangig betrachtet. Ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst per E-Mail und dann auf dem Postweg übermittelte Erklärungen berücksichtigt.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten werden. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der MME MOVIEMENT AG gerichtet werden und muss der MME MOVIEMENT AG bis spätestens zum 11. Juni 2023 (Sonntag), 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München

Später zugegangene oder anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie (soweit anwendbar) Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung (nebst Begründung) und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München
E-Mail: nicole.malcomess@all3media.de

Bis spätestens zum Mittwoch, dem 21. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Nach § 19.2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre vom Beginn der Hauptversammlung an zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (z. B. Name, Wohnort bzw. Sitz und Anschrift des Aktionärs und ggf. seiner Vertreter, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Eintrittskartennummer), um den Aktionären und ggf. ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Verantwortliche für die Verarbeitung ist die MME MOVIEMENT AG, Atelierstraße 12, 81671 München, Telefon: 089 2420 730, E-Mail: ir@all3media.de, verantwortlich. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, soweit sie für die Erfüllung der Verarbeitungszwecke erforderlich sind, und anschließend, sofern keine sonstigen Rechte oder gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, gelöscht. Der Dienstleister der Gesellschaft, der zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis und im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und (soweit anwendbar) Wahlvorschlägen von Aktionären. Soweit die Bekanntmachung über die Internetseite der Gesellschaft erfolgt, sind die jeweiligen Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in Art. 12 ff. der DSGVO näher geregelten gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Gesellschaft ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen

MME MOVIEMENT AG
Datenschutzbeauftragter
Atelierstr.12
81671 München
Tel.: +49 (0)30-398218723
E-Mail: datenschutz@all3media.de

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden:

MME MOVIEMENT AG
Atelierstraße 12
81671 München
Telefon: 089 2420 730
E-Mail: ir@all3media.de

 

München, im Mai 2023

MME MOVIEMENT AG

Der Vorstand

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