MME MOVIEMENT AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Genehmigtes Kapital)

MME MOVIEMENT AG
München
ISIN: DE 000 5761159
(WKN: 576 115)
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Genehmigtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG hat am 16. April 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. April 2020 einmal oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 5.590.454,00 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 5. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 10 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung) der Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG vom 16. April 2015 auszuschließen.

Der entsprechende Beschluss über die Schaffung des genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft wurden am 16. Juli 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 219638) eingetragen.

München, im Juli 2015

MME MOVIEMENT AG

Der Vorstand

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