MME MOVIEMENT AG – Ordentliche Hauptversammlung

MME MOVIEMENT AG

MÜNCHEN

ISIN: DE 000 5761159
WKN: 576 115

Angaben nach § 125 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 („DVO“)

 
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche virtuelle Hauptversammlung
der MME MOVIEMENT AG 2022
(Formale Angabe gemäß DVO: GMETMME00722)
2. Art der Mitteilung Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0005761159
2. Name des Emittenten MME MOVIEMENT AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 5. Juli 2022
(Formale Angabe gemäß DVO: 20220705)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn) 12:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 10:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(Formale Angabe gemäß DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
Geschäftsräume der south&browse GmbH, Flößergasse 2, 81369 München, Deutschland
Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich.
URL zum HV-Portal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und
Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:
https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung
5. Aufzeichnungsdatum Nachweisstichtag im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG und § 17.2 der Satzung der MME MOVIEMENT
AG ist der 14. Juni 2022, 00:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß DVO: 20220613, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
6. Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle
3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung
(Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block
F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

Hinweis gemäß § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre* können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den in der Einberufung bekannt gemachten Voraussetzungen
durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender
Vollmachtserteilung ausüben lassen.

* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden
die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit
ein.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 5. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ),

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

in München.

Die Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten, und zwar nach Maßgabe des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
I Nr. 14 2020, S. 570), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) geändert wurde (COVID-19-Gesetz).

Die virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre
Bevollmächtigten live in Bild und Ton im HV-Portal der Gesellschaft übertragen. Das
HV-Portal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zu erreichen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) sind die Geschäftsräume der south&browse GmbH, Flößergasse 2, 81369 München. Bitte
beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an
der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl
dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.

Nähere Erläuterungen zur Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung und zur Wahrnehmung der insoweit bestehenden Aktionärsrechte
finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt „Ergänzende Angaben und Hinweise“
(unten Ziffer II.).

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MME MOVIEMENT AG sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 (1. Januar bis 31. Dezember 2021)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz
1 AktG am 17. Mai 2022 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit
dem Jahresabschluss wird auch der dort im Anhang enthaltene Vorschlag für die Gewinnverwendung
vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021 (1.
Januar bis 31. Dezember 2021)

Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. Dezember 2021 weist für das Geschäftsjahr
2021 aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor Wirksamwerden des Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrages mit der All3Media Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn
von EUR 8.635.646,48 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der MME MOVIEMENT AG des
abgelaufenen Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 8.635.646,48 vollständig auf neue
Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 (1.
Januar bis 31. Dezember 2021)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021 (1. Januar bis 31. Dezember 2021)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95 ff. AktG und § 9.1 der Satzung zusammen
und besteht satzungsgemäß aus drei Personen; mitbestimmungsrechtliche Vorschriften
finden keine Anwendung. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung
gewählt.

Das Aufsichtsratsmitglied Herr Hendrik Schierloh hat sein Amt mit Wirkung zum 6. Dezember
2021 niedergelegt. Mit Beschluss vom 1. Februar 2022 wurde auf Antrag des Vorstands
der Gesellschaft gemäß § 104 Abs. 1 AktG

Herr Andrew James McIntyre-Brown,
wohnhaft in London (England),
Leiter Recht (General Counsel) der All3Media Limited, London (England),

der sich zuvor zur Übernahme des Amtes bereit erklärt hatte, vom Amtsgericht München
zum neuen Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft bestellt. Die Amtszeit von Andrew James McIntyre-Brown endet daher
mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2022.

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2022 endet planmäßig auch die Amtszeit
der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Victoria Jane Turton und Angela McMullen.

Somit sind sämtliche Aufsichtsratspositionen durch Wahl der Hauptversammlung am 5.
Juli 2022 turnusgemäß neu zu besetzen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, zu beschließen:

Folgende Personen werden mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Juli
2022 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027), zu Aufsichtsratsmitgliedern
gewählt:

a)

Frau Victoria Jane Turton,
wohnhaft in London (England)
Chief Executive Officer (Vorsitzende der Geschäftsführung) der All3Media Limited,
London (England).

b)

Frau Angela McMullen,
wohnhaft in Surrey (England)
Chartered Accountant und Chief Financial Officer (Wirtschaftsprüfer und Mitglied der
Geschäftsführung) der All3Media Limited, London, (England).

c)

Herr Andrew James McIntyre-Brown,
wohnhaft in London (England)
General Counsel (Leiter Recht) der All3Media Limited, London, England.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

II. Ergänzende Angaben und Hinweise

Die MME MOVIEMENT AG ist nicht börsennotiert. Nicht börsennotierte Gesellschaften
sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft,
Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der Adressen für die Übersendung
von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. (soweit anwendbar) Wahlvorschlägen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen (mit Ausnahme der erwähnten Pflichtangaben) freiwillig
und sollen unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts,
im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung erleichtern.

 
1.

Durchführung als virtuelle Hauptversammlung

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes in seiner derzeit gültigen Fassung hat der Vorstand
der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung
abzuhalten. Vor dem Hintergrund der unabsehbaren weiteren Entwicklungen der COVID-19-Pandemie
und der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln sollen dadurch insbesondere Gesundheitsrisiken
für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder vermieden
und Planungssicherheit gewährleistet werden.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters,
des Vorstands, des mit der Niederschrift beauftragten Notars und der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sowie von weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats (die
sich gegebenenfalls zur Hauptversammlung ohne physische Präsenz elektronisch zuschalten)
in den Geschäftsräumen der south&browse GmbH, Flößergasse 2, 81369 München (dem Ort
der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG) statt. Eine physische Teilnahme
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (dazu unten Ziffer 3) und ihre Bevollmächtigten
können sich zu der gesamten Hauptversammlung am 5. Juli 2022 ab 12:00 Uhr (MESZ) per
Bild- und Tonübertragung über das HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zuschalten. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise
im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht
die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht
ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) über das HV-Portal
der Gesellschaft, durch Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigung eines Dritten ausüben. Ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten wird eine Stimmrechtskarte mit
weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält
unter anderem individuelle Zugangsdaten, mit denen die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
das im Internet unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

erreichbare HV-Portal nutzen können.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage
des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie
der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung
der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in
Bild und Ton, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie
weiterer Aktionärsrechte.

 
2.

Der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglich.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der genannten Internetadresse
können sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zudem über das HV-Portal zu der gesamten
Versammlung in Bild und Ton zuschalten.

 
3.

Voraussetzungen für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte,
insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse (Anmeldeadresse) in Textform (§ 126b BGB) anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse als
Berechtigungsnachweis einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz
übermitteln:

 

MME MOVIEMENT AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den Anteilsbesitz zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des 14. Juni 2022 (00:00
Uhr (MESZ)) („Aufzeichnungsdatum“) beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum Ablauf des 28. Juni
2022 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur virtuellen Versammlung
und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich form- und
fristgerecht angemeldet und einen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit
des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis
nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Zuschaltung, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum. Mit dem Aufzeichnungsdatum geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem Aufzeichnungsdatum ist für
die Zuschaltung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Aufzeichnungsdatum maßgeblich,
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Aufzeichnungsdatum haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Zuschaltung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Aufzeichnungsdatum. Personen, die
zum Aufzeichnungsdatum noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt),
soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Das Aufzeichnungsdatum hat keine Bedeutung für den Anspruch auf
Zahlung der Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME MOVIEMENT AG mit der All3Media
Deutschland GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags gemäß
§ 304 AktG.

 
4.

HV-Portal

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen benannten
Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Stimmrechtskarten mit den individuellen Zugangsdaten
zur Nutzung des unter der Internetseite

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglichen HV-Portals für die virtuelle Hauptversammlung sowie mit weiteren Informationen
zur Rechtsausübung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Das HV-Portal ist voraussichtlich ab dem 14. Juni 2022 für ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten verfügbar. Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr Stimmrecht ausüben,
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um
das HV-Portal nutzen zu können, müssen sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit
den Zugangsdaten, die sie nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises
des Anteilsbesitzes mit ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einloggen.

 
5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen
im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen
(Briefwahl).

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für
die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ausschließlich das unter
der Internetadresse der Gesellschaft

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

erreichbare passwortgeschützte HV-Portal zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts
über das HV-Portal ist ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären voraussichtlich ab dem
14. Juni 2022 möglich. Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist bis zum
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung am Dienstag, dem 5. Juli 2022,
möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben
ändern oder widerrufen. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte
unaufgefordert übersandt.

Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge
möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG veröffentlicht
wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Übermittlungswege für die Briefwahl nicht
zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende
Informationen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

abrufbar.

 
6.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte
und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und
eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte zu einem Gegenstand der
Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung
für jeden einzelnen Unterpunkt. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung
erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Vertretung
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt;
Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen
oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten wird ein Formular
zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zusammen mit der Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular
kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch oder per E-Mai 2l angefordert werden.
Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Wenn die Aktionäre das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, können Vollmacht
und Weisung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft ausschließlich
an die folgende Adresse (insbesondere auch durch elektronische Übermittlung per E-Mail):

 

MME MOVIEMENT AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

spätestens bis zum Montag, den 4. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder
widerrufen werden. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht
bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Ausübung des Stimmrechts
über das HV-Portal ist ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären voraussichtlich ab dem
14. Juni 2022 möglich. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung über das HV-Portal
ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über das
HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung
eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. Die persönlichen
Zugangsdaten für das HV-Portal werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw.
ihren Bevollmächtigten zusammen mit der Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt.

Eine Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und (soweit anwendbar)
Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122
Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen
sind.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen
sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

abrufbar.

 
7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen sonstigen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen
Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung
zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene
Rechte) auszuüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Durchführung der
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich
ist, können auch diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung ihrerseits
nur im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Rechtsausübung
durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl
und die Unterbevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
über das passwortgeschützte HV-Portal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen
Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den unten
beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform, wenn keine
Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Für den Fall, dass ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen im Vorfeld der virtuellen
Hauptversammlung mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht
ab.

Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären
zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird,
kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber
dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Für die Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft oder die Übermittlung des Nachweises werden die Aktionäre gebeten,
die nachfolgend genannte Adresse zu verwenden:

 

MME MOVIEMENT AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung
per E-Mail an die E-Mail-Adresse

inhaberaktien@linkmarketservices.de

zu übersenden. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf
sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf dem Postweg unter der vorgenannten
Adresse bis spätestens Montag, den 4. Juli 2022, 12:00 Uhr (MESZ), zugehen. Eine Übermittlung
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung
ist an die oben genannte E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte
E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft
hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich auf der Rückseite der Stimmrechtskarte,
welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Darüber hinaus kann
ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

heruntergeladen werden.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für
die Bevollmächtigung eines Dritten auch das unter der Internetadresse

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung, und zwar voraussichtlich ab
dem 14. Juni 2022. Die Erteilung und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht an einen
Dritten sind über das HV-Portal am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
möglich.

Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und (soweit anwendbar)
Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122
Abs. 2 AktG veröffentlicht wurden oder nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen
sind.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf der Rückseite der Stimmrechtskarte,
welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende
Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

abrufbar.

 
8.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen
Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212.
Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung
zu stimmen.

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden
der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz
3 bis 5 AktG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch bestätigt.

Die Abstimmenden können von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 AktG i.V.m. Art. 7
Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen,
ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Diese Bestätigung kann nach der Hauptversammlung
über das HV-Portal unter Nutzung der auf der Stimmrechtskarte abgedruckten persönlichen
Zugangsdaten angefordert werden.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen
hinsichtlich der Erteilung und/​oder des Widerrufs einer Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bzw. hinsichtlich der Erteilung, der Änderung und/​oder
des Widerrufs von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ein, wird jeweils die zuletzt eingegangene Erklärung als vorrangig betrachtet. Ist
nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst über das
HV-Portal, danach per E-Mail und zuletzt auf dem Postweg übermittelte Erklärungen
berücksichtigt. Wenn Briefwahlstimmen (ausschließlich über das HV-Portal) und Vollmachtserteilungen/​Weisungen
eingehen und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden die Briefwahlstimmen
vorrangig berücksichtigt.

Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

 
9.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten
werden. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen
ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der MME MOVIEMENT AG gerichtet werden
und muss der MME MOVIEMENT AG bis spätestens zum 10. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:

 

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München

Später zugegangene oder anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, zu unterzeichnen.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Internetseite der
Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Sind Verlangen auf Ergänzung der
Tagesordnung gemäß den vorstehenden Ausführungen bekanntzumachen, werden diesen beiliegende
Beschlussanträge ordnungsgemäß angemeldeter und legitimierter Aktionäre als in der
Hauptversammlung gestellt behandelt.

 
10.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1
Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten sowie (soweit anwendbar) Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge zur Tagesordnung (nebst Begründung)
und (soweit anwendbar) Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse
zu richten:

 

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München
E-Mail: nicole.malcomess@all3media.de

Bis spätestens zum Montag, dem 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei vorstehender Adresse
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und (soweit anwendbar)
Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Anträge oder (soweit anwendbar) Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127
AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als
in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder (soweit anwendbar)
den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist.

 
11.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach
§ 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich
das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand kann gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 COVID-19-Gesetz
festlegen, dass Fragen allein von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und spätestens
einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.

Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis Sonntag,
den 3. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation
über das im Internet unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Eine anderweitige Form der Übermittlung
ist ausgeschlossen. Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist und während der
Hauptversammlung können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es werden ausschließlich
Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs.
2 Satz 2 Hs. 1 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen
beantwortet.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung nur dann namentlich
zu nennen, wenn diese bei Einreichung der Frage über das HV-Portal angegeben haben,
dass sie die Namensnennung wünschen. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung
von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im
Vorfeld der Hauptversammlung.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

 
12.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht (im Wege der elektronischen
Briefwahl oder über die Erteilung von Vollmachten) ausgeübt haben, können von Beginn
der virtuellen Hauptversammlung bis zum Schluss der Hauptversammlung ausschließlich
auf elektronischem Wege über das im Internet erreichbare HV-Portal Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz).
Eine anderweitige Form der Übermittlung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

 
13.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein
Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es ist eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
1.895 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

 
14.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung
Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ).
Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)
minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.

 
15.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals
und zur Ausübung von Aktionärsrechten werden eine Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät benötigt. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen.

Nutzen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten zum Empfang
der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen
sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft ist die Stimmrechtskarte erforderlich,
welche ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer
Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich
die individuellen Zugangsdaten, mit denen sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit
möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
für die Ausübung des Stimmrechts voraussichtlich ab dem 14. Juni 2022 zugänglich.

 
16.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild-
und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals können nach dem heutigen Stand
der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes
und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle
Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für
Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten
zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen
Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 
17.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten (z.B. Name, Wohnort bzw. Sitz und Anschrift des Aktionärs und ggf. seiner Vertreter,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte),
um den Aktionären und ggf. ihren Vertretern die Nutzung des HV-Portals, die Zuschaltung
zu der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeiten wir Ihre
personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang
mit der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung. Verantwortliche für die Verarbeitung
ist die MME MOVIEMENT AG, Atelierstraße 12, 81671 München, Telefon: 089 2420 730,
E-Mail: ir@all3media.de, verantwortlich. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert,
soweit sie für die Erfüllung der Verarbeitungszwecke erforderlich sind, und anschließend,
sofern keine sonstigen Rechte oder gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen, gelöscht. Der Dienstleister der Gesellschaft, der zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind
und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen
werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere
den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur
Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis und im Rahmen der Bekanntmachung
von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und
(soweit anwendbar) Wahlvorschlägen von Aktionären. Soweit die Bekanntmachung über
die Internetseite der Gesellschaft erfolgt, sind die jeweiligen Informationen auch
der Öffentlichkeit zugänglich. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung
von Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz).

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in Art. 12 ff. der DSGVO näher geregelten
gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Gesellschaft ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Ihnen steht außerdem
ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter den folgenden Kontaktdaten zu
erreichen:

 

MME MOVIEMENT AG
Datenschutzbeauftragter
Atelierstr.12
81671 München
Tel.: +49 (0)30-398218723
Email: datenschutz@all3media.de

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen
zu informieren.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Zusammenhang
mit unserer Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung
können jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.mmemoviement.de/​investor-relations#Hauptversammlung

abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden: MME MOVIEMENT AG, Atelierstraße
12, 81671 München, Telefon: 089 2420 730, E-Mail: ir@all3media.de.

 

München, im Mai 2022

MME MOVIEMENT AG

Der Vorstand

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