MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil
ISIN: DE0005218309
WKN: 521830
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der
am Freitag, dem 26. Mai 2023, um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Kaiserstraße, 67722 Winnweiler-Langmeil,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 30. September 2022, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. September 2022
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2) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. September 2022
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. September 2022
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4) |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. September 2023
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und eventuelle Anträge, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an:
MOBOTIX AG
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank – DSHVG -S
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Folgende Adresse steht für Anträge, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären zur Verfügung:
MOBOTIX AG
Vorstand
Kaiserstraße
67722 Winnweiler-Langmeil
Fax-Nr.: +49 (0)6302 9816 189
E-Mail: hvgj21-22@mobotix.com
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Ferner ist die Person des Einberufenden zu nennen.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz an die oben genannte Adresse übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 5. Mai 2023 (0:00 Uhr MESZ, sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen und muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 19. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) unter der oben genannten Adresse zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den weiteren Hinweisen auf der Internetseite der Gesellschaft entnehmen.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen. Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
hvgj21-22@mobotix.com
Die Gesellschaft bietet Aktionären ferner die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen oder mehrere von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Den bevollmächtigten Stimmrechtsvertretern sind bezüglich aller Beschlussvorschläge Einzelweisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Beschlussvorschläge, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich der Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen enthalten wird. Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen. Einzelheiten zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern und zur Weisungserteilung sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung.
Auch bei Bevollmächtigung eines Dritten oder der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist eine frist- und formgerechte Anmeldung des Aktionärs unter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.
InvestorPortal
Verfahren für die Stimmabgabe durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das InvestorPortal
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten mit Ihrer Eintrittskarte auch einen Zugangscode für das InvestorPortal der MOBOTIX AG. Hier können Aktionäre ihr Stimmrecht auf elektronischem Wege über den Stimmrechtsvertreter der MOBOTIX AG ausüben lassen. Das InvestorPortal unter dem Link Hauptversammlung (mobotix.com) wird dafür bis zum Vortag der Hauptversammlung (25. Mai 2023, 18:00 Uhr (MESZ)) zur Verfügung stehen. Das InvestorPortal steht voraussichtlich ab dem 5. Mai 2023 zur Verfügung und dient ausschließlich der weisungsgebundenen Stimmabgabe an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Es wird keine Live-Übertragung der Hauptversammlung über dieses Portal erfolgen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 13.271.442 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 13.271.442. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 61.658 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Winnweiler-Langmeil, im April 2023
Der Vorstand